…Lösung Eine Wohnung iSd § 26 BAO sind Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderung jederzeit zum Wohnen benützt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen Verhältnisse entsprechendes Heim bieten (zB Ritz, BAO5, § 26 Tz 1…
…a UStG 1994 auch für natürliche Personen Eine Einzelperson betreibt eine Privatschule, bei der der vorgetragene Lehrstoff dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entspricht. Die organisatorischen Voraussetzungen für einen schulähnlichen Betrieb (wie Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung; Sekretariat; fixer Lehrplan…
…große Fläche, zB ein Hektar, wird erworben und mit 3,6 Euro/m² bewertet; eine Zonierung nach unterschiedlichen Bodenwerten im Sinne der Bodenwertrichtlinien erfolgte nicht. Diese Fläche wird parzelliert. Nach der Parzellierung werden 600 m² Grund an die Gemeinde (öffentliches Gut) unentgeltlich abgetreten. Die Verpflichtung…
…Abs. 2 DVO) einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur, die es ihr von der personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen zu erbringen. Zu den Varianten a) bis e) Dienen die angemieteten Räumlichkeiten rein privaten (Schlaf)Zwecken oder werden sie gar nicht genutzt…
…und Durchführung dieser Fremdveranstaltungen eingebunden, erbringt aber nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung und gegen gesonderte Verrechnung Zusatzleistungen wie zB die Überlassung von Tonanlagen samt Bedienungspersonal, die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Informationssystemen (Internet etc.), die Überlassung von Garderoben samt Personal und von Schließfächern, die Zurverfügungstellung von Dolmetschern…
…10.1989, 88/13/0180). Hierbei wird auf die konkrete Eigenkapital-Ausstattung des Unternehmens abgestellt. Bei Verstoß gegen die Grundsätze der Angehörigenjudikatur (VwGH 22.02.2000, 99/14/0082). Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden im Steuerrecht beruhend auf dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21…