1. Persönliche Haftungen Haften im Sinn der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann (Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224…
…bewilligen (kein Ermessen). Auf RAE Rz 441 f wird verwiesen. Soweit gegen den Primärschuldner ergangene Abgabenbescheide noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind - der Eintritt der Rechtskraft der Abgabenschulden gegenüber dem Primärschuldner stellt keine Voraussetzung für die Heranziehung zur Haftung dar (vgl. VwGH 13.09.2006…
…Lösung § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213…
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…
1. Advance Ruling 1.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt hiezu Fragen im Bereich der Umgründung und der Gruppenbesteuerung. 1.2. Frage Handelt es sich dabei um einen Antrag oder um zwei Anträge und damit doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist…
…§ 1175 ff ABGB oder (schlichte) Miteigentumsgemeinschaften nach §§ 825 ff ABGB, können Abgabenrechtssubjekte (zB nach dem UStG 1994) und somit auch Abgabenschuldner sein. Auch wenn gegen diese mangels Rechtsfähigkeit keine Einbringungsmaßnahmen möglich sind (vgl. VwGH 22.2.2001, 95/15/0058), haben die Abgabenbescheide an die…
…nach § 214 Abs. 1 BAO mit der ältesten Schuld verrechnet wird, und damit auch andere Abgabenschulden abgedeckt werden können. Ein Weisungsrecht ( § 214 BAO ) ist für diese an das Finanzamt weitergeleiteten Beträge nicht vorgesehen. Überwiesene "Haftungsbeträge" an das DLZ wirken gegenüber dem beauftragten Unternehmer schuldbefreiend ( § 82a…
…die seine Haftung gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 BAO begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Nach § 248 BAO kann der Haftungspflichtige nicht nur den Haftungsbescheid, sondern auch den Bescheid über den Abgabenanspruch (somit insbesondere…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
1. Erlassung eines endgültigen Bescheides nach einem vorläufigen Bescheid Ein Bescheid ergeht vorläufig. Eine Ungewissheit im Sinn des § 200 BAO liegt nicht vor. 1.1. Fragestellung Ist die Erlassung eines endgültigen Bescheides zulässig? 1.2. Lösung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt ausgeführt im Erkenntnis…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
…Plakates, mit dem Anbringen des Werbeaufdruckes auf Fahrzeuge und ähnliches. 6.5 Die Entstehung des Abgabenanspruchs, die Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen betreffend der Höhe des Entgelts sowie die Möglichkeit für den Abgabenschuldner, seine Umsätze über Antrag beim zuständigen Finanzamt nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, sind…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…