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05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…werden. Dies gilt nur insoweit, als der verspätungszuschlagsrelevante Zeitraum (= die Zeit, in der ein Verschulden an der Nichteinreichung der Abgabenerklärung vorliegt) und der anspruchszinsenrelevante Zeitraum (für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000 somit 1. Oktober 2001 bis zur Festsetzung der Abgabe) übereinstimmen. Dies gilt weiters nur…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…des Ermessens ist nicht ausschlaggebend, ob die Festsetzung sich zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirken würde. Im Allgemeinen ist auch unbeachtlich, ob ein Verschulden des Abgabepflichtigen an der Unterlassung der Selbstberechnung bzw. an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. 1.5.2. § 201 Abs…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…VwGH 28.10.1998, 97/14/0160). Die Frage des Verschuldens bei Nichtentrichtung von Abgaben stellt sich nur dann, wenn überhaupt liquide Mittel vorhanden sind (siehe Abschnitt 2.5.1, letzter Absatz). Wird ein Vertreter an der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten gehindert, so hat er die…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…zu haben, müsste das Finanzamt zunächst einen Mängelbehebungsauftrag (§ 85 Abs. 2 BAO) erlassen. Gibt der Student fälschlicherweise ein besonderes Interesse an, wäre nicht mit einem Mängelbehebungsauftrag zu reagieren. In diesem Fall müsste das Finanzamt den Antrag mangels besonderen Interesses als unzulässig zurückweisen. 4. Advance Ruling…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…in denen Rechtsfolgen fehlenden Verschuldens bzw. fehlenden groben Verschuldens zu beurteilen sind. Dies gilt beispielsweise für den Verspätungszuschlag (§ 135 BAO). Wer im Vertrauen auf erlassmäßige Verlängerungen von Fristen für die Einreichung von Abgabenerklärungen handelt, dem ist kein Verschulden an der verspäteten Einreichung von Abgabenerklärungen anzulasten…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt eine Umgründungsfrage und gleichzeitig…