… 12 Abs. 5 und 7 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 3864 ff). Es handelt sich dabei um ein von außen kommendes Ereignis, das unabwendbar, dh. durch die unter den gegebenen Umständen vom Betroffenen zu erwartenden Vorkehrungen nicht abwendbar ist, und nicht der typischen Betriebsgefahr…
…1 GebG. 2. Wiedereinsetzungsgründe Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…2 COFAG-NoAG). Kommt der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nach, gilt der Antrag als zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur zulässig, wenn der Antragsteller durch ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis an der Einhaltung der Frist gehindert wurde (vgl. § 146 ZPO). Dies kann zB höhere…