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BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 29 ff) Umsatzsteuerliche Behandlung von weitergeleiteten EU-Zuschüssen Ein österreichischer Forschungsverein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Förderung neuer Erkenntnisse in den Bereichen Sprache -…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…zwei Eigentumswohnungen in Vermietungsabsicht. Eine der beiden Wohnungen wird an die studierende Tochter vermietet. Die Tochter ist als Studentin noch unterhaltsberechtigt. Die Vermietung erfolgt zu fremdüblichen Konditionen. Ist die Vermietung an die unterhaltsberechtigte Tochter umsatzsteuerlich anzuerkennen? Eine rechtliche Gestaltung, die darauf abzielt, die Unterhaltsleistung betreffend…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Kunden, welche Maßnahmen (zB An- und Verkauf von Wertpapieren) aus ihrer Sicht dafür erforderlich sind. Je nach Wunsch des Kunden verrechnet die Bank für die Vermögensverwaltung einen Pauschalbetrag oder Einzelentgelte. In beiden Fällen erfolgt für umsatzsteuerliche Zwecke eine Trennung der Entgelte (Transaktionsgebühren steuerfrei, Depotgebühren steuerpflichtig…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…UStR 2000 Rz 2681 ff). Die Energieabgaben setzen die Möglichkeit eines abweichenden Wirtschaftsjahres voraus, ohne den Begriff "Veranlagungszeitraum" zu verwenden. Im Ergebnis folgen sie der umsatzsteuerlichen Terminologie (vgl. EnAbgR Rz 41, Rz 99 und Rz 154). Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 1.4.2022 bis 31…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…die restlichen € 910 bar. Der Vertragshändler meldet die Einlösung des Gutscheines an den österreichischen Unternehmer A und erhält eine sog. "Provisionsgutschrift". 4.3. Fragestellung Wie ist dieser Sachverhalt umsatzsteuerlich beim Vertragshändler bzw. beim österreichischen Unternehmer A zu beurteilen? 4.4. Lösung Bei Lieferungen und…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

…Lieferung" darstellt, bei der sich der Lieferort zufolge § 3 Abs. 7 UStG 1994 danach richtet, wo die Verfügungsmacht verschafft wird (vgl. EuGH 06.04.2006, Rs C-245/04 , EMAG ); dies ist im vorliegenden Fall ebenfalls in Österreich. Diese Lieferung unterliegt den allgemeinen Besteuerungsvorschriften, eine…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…6 der Liebhabereiverordnung, BGBl. II Nr. 358/1997 (LVO), Bedacht zu nehmen, demzufolge Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 2 der LVO (demnach bei jenen Tätigkeiten, für die die Liebhabereivermutung gilt), nicht hingegen bei anderen Betätigungen (insbesondere bei Einkunftsquellenvermutung gemäß § 1…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…betrachtet (als einziger Nachweis) nicht als zweifelsfreier "materieller Nachweis" für das Vorliegen sämtlicher materieller Tatbestandsvoraussetzungen iSd Art. 7 UStG 1994 (zB Abnehmereigenschaft bzw. Verschaffung der Verfügungsmacht an diesen Abnehmer, physisches Verlassen des Liefermitgliedstaates u.a.) anzuerkennen sein (vgl. VwGH 27.11.2014, 2012/15/0192 …

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

…an SLO handelt es sich um die ruhende Lieferung im Rahmen dieses Reihengeschäfts, bei der sich der Lieferort an jenem Ort befindet, an dem dem letzten Abnehmer SLO die Verfügungsmacht über die Maschine verschafft wird ( § 3 Abs. 7 UStG 1994 ). Da CH bei der innergemeinschaftlichen…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…zu? 2) Wenn die Vorsteuerabzugsberechtigung bejaht wird, ergibt sich die Frage, in welcher Höhe der Vorteil der Nutzung des Gebäudes durch den Begünstigten und seine Familie umsatzsteuerlich zu erfassen ist. Bezüglich der Behandlung der Frage aus ertragsteuerrechtlicher Sicht wird auf das Einkommensteuerprotokoll zu § 2, § 27…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…insbesondere der Ort der Geschäftsleitung sowie andere Anlagen oder Geschäftseinrichtungen, die der Ausübung des Betriebes unmittelbar dienen, nicht nur vorübergehend unterhalten werden und worüber der Unternehmer Verfügungsmacht hat. Der bloß statutarische Sitz ist kein Abgrenzungsmerkmal gemäß § 12 AVOG, wenn an diesem (im Firmenbuch eingetragenen) Sitz…

SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

Rechtslage ab 1. Januar 2010: Wird eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an einen Unternehmer erbracht, muss der Umsatz seit 1. Januar 2010 in der Zusammenfassenden Meldung erfasst werden. Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler, die grenzüberschreitende Dienstleistungen an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…1 Z 21 EStG 1988 im Einzelfall 20% nicht übersteigt (§ 3 Abs. 1 Z 21 lit. c EStG 1988). Wie ist der an den Dienstnehmer für das Fertigteilhaus gewährte Mitarbeiterrabatt in Höhe von 44.000 Euro umsatzsteuerlich zu behandeln? 1.4. Lösung Nach § 3 Abs…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…der Pauschalierungsverordnung, BGBl II Nr. 95/2000, 80.000,00 S als pauschale Betriebsausgaben geltend. Da er umsatzsteuerlich Bruttorechner ist, beantragt er das Vorsteuerpauschale in Höhe von 9.600,00 S ebenfalls als Betriebsausgabe. Ist es zulässig, dass ein Bruttorechner das Vorsteuerpauschale als Betriebsausgabe absetzt?…

BMF-010219/0244-VI/9/2006UID des Leistungsempfängers als Rechnungsmerkmal
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0244-VI/9/200601.06.2006

Ab 1.7.2006 ist bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt (maßgebend ist der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag, dh. Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer), als zusätzliches Rechnungsmerkmal auch die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) anzuführen, wenn der leistende Unternehmer im Inland…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2003 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…