…gegenständliche Informationsschreiben des BMF gibt lediglich die derzeitige Rechtsansicht des BMF wieder und steht daher unter dem Vorbehalt einer sich zu einem späteren Zeitpunkt entwickelnden anderslautenden Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Inhalt 1.Allgemeines zum Meldezeitpunkt 21.Anwendungsbereich (…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
…solche iSd Art. 25 Abs. 3 OECD-MA, siehe Kapitel A.2.1.2) sind folglich nicht erfasst. Der territoriale Anwendungsbereich orientiert sich am EU-Schiedsübereinkommen und ist auf Streitigkeiten zwischen Österreich und andere EU-Mitgliedstaaten eingeschränkt (§ 2 Abs. 1 EU-BStbG). Die betroffene Person…
…679/1992, da Hongkong gem. seinem Art. 3 Abs 1 lit a nicht vom territorialen Anwendungsbereich dieses DBA erfasst ist. Bei einem in Hongkong ansässigen inländischen Zweitwohnsitzer, der die Voraussetzungen der ZweitwohnsitzVO BGBl II Nr. 528/2003 erfüllt und somit als in Österreich lediglich beschränkt…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…aus, das seinen Sitz nicht im Bereich des Träger-FA hat? Lösung Im Anwendungsbereich des AVOG 1974 bestimmt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit, BGBl. II…
…IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive) als Nachfolgesteuer der im Abkommen unter Artikel 2 Abs. 2 lit. a Z 3 genannten lokalen Einkommensteuer (Imposta locale sui redditi) in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikels 2 des Abkommens fällt. 5. November 1999 Für den Bundesminister: Dr…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
…2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 21. August 2023 anwendbar. 45.Die Konsultationsvereinbarung vom 4./9. April 2019 soll weiterhin im Anwendungsbereich des Abkommens vor Wirksamwerden des Protokolls (siehe Artikel X Ziffer 2 Buchstabe c) vom 21. August 2023 gelten. Bundesministerium für Finanzen, 22…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…
…nicht übersteigen. Durch § 1 der zit. Verordnung wird der Begriff "Vergütungsschuldner" mit dem Begriff "Abfuhrpflichtigen" grundsätzlich gleich gestellt. Damit wird klargestellt, dass im Anwendungsbereich der DBA-Entlastungsverordnung an die aus den §§ 99ff EStG 1988 abzuleitenden Grundsätze des Steuerabzugs angeknüpft werden soll. Da gemäß § 99 Abs…
Das Abkommen samt Zusatzprotokoll vom 29. Juni 1981 zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Gemäß seinem…
1. Steuergegenstand (§ 1 KommStG 1993) Rz 1 Der Kommunalsteuer (KommSt) unterliegen die Arbeitslöhne (Rz 55 ff), die jeweils in einem Kalendermonat (Rz 154 ff) an die Dienstnehmer (Rz 2 ff) einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte (Rz 38 ff) des Unternehmens (Rz 21 ff) gewährt…
…berücksichtigt (§ 37b Abs. 5 AMSG). Eine Kurzarbeitsunterstützung, die ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer bezahlt, ist im Anwendungsbereich einer dem Art. 15 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung aufgrund des Kausalitätsprinzips in jenem Staat zu besteuern, in dem die Tätigkeit, auf welche sich die Kurzarbeitsunterstützung bezieht, ausgeübt worden…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Österreich und der Republik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010, (im Folgenden als…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
1. Anwendung des Abkommens auf österreichische Privatstiftungen (Pkt. 2.2. des Protokolls) Österreichische Privatstiftungen sind Gesellschaften im Sinn von Art. 3 Abs. 1 lit. e DBA-2000. Einkünfte einer in Österreich ansässigen Gesellschaft werden danach in Deutschland nur dann einer Besteuerung unterzogen, wenn sich…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
…ohne inländische Betriebsstätte der inländischen Besteuerung (im Auftrittsstaat). Gleiches gilt für den gewerblich tätigen und ebenfalls unter Artikel 7 fallenden Künstler (Musiker). Der Anwendungsbereich des Absatzes 1 erfasst gemäß Satz 2 auch Vergütungen jeder Art, die Künstlern und Sportlern für die Benutzung oder das Recht…