… 9 BAO besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung…
…der Verdacht eines Finanzvergehens bestehen. 4.2.1. Verdacht Ein Verdacht liegt dann vor, wenn aufgrund des festgestellten Sachverhalts eine schuldhafte Tatbegehung nicht auszuschließen ist. Der Verdacht ergibt sich somit aus Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf das Vorliegen eines Finanzvergehens geschlossen werden kann…
…Gestaltung bis 31. Oktober 2020 verlängert. Die Übermittlung einer erstmaligen Meldung in elektronischer Form nach dem 1. August 2020 bis zum 31. Oktober 2020 stellt daher keine schuldhafte Pflichtverletzung nach § 49c Abs. 1 Z 2 FinStrG dar. Dies gilt sowohl für Gestaltungen, deren erster Schritt…
…vom 26.05.2021, Ra 2020/13/0073). Rz 113 Die Haftung setzt voraus, dass abgabenrechtliche oder sonstige Pflichten (zB rechtzeitige Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) verletzt werden, dass die Pflichtverletzung schuldhaft erfolgte, dass Kommunalsteuerschuldigkeiten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können, insbesondere im Fall der…
…werden: Die Vertreterhaftung nach § 9 BAO besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den…
…IO § 102 Rz 17). Da die Haftung gemäß § 9 BAO rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten voraussetze, finde diese Auffassung auch auf Forderungen aus solchen Haftungsbescheiden Anwendung. es darüber hinaus einer zeitlichen und einer sachlichen Voraussetzung bedürfe, um iSd § 46 Abs. 1 Z 2 IO davon sprechen zu…
…Zinsenlaufes maßgebenden Termin (zB 1. Oktober 2001 für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000) hat daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen (zB an einer verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung) oder der Abgabenbehörde (zB bei schuldhafter Verletzung der Entscheidungspflicht) zur Folge. Ob die Abgabenerklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter…