…ist eine Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil vorzunehmen? Gemäß UStR 2000 Rz 879 umfasst der Begriff Privatlehrer - unabhängig von der Rechtsform - Unternehmer, die mit der Unterrichtserteilung an öffentlichen Schulen oder umsatzsteuerbefreiten Privatschulen und schulähnlichen Einrichtungen iSd § 6 Abs. 1 Z 11 lit…
…Rn. 18 u. 19). Maßgeblich für das Vorliegen einer Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 ist daher - unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens - das Vorhandensein eines schulähnlichen Betriebes (vgl. Rz 875 UStR 2000). Zur Zusatzfrage: Die dem § 6…
…für die Anwendbarkeit des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 eine allgemein bildende oder berufsbildende "Einrichtung" vorliegen. Darunter ist ein schulähnlicher Betrieb zu verstehen, der über die organisatorischen Voraussetzungen (wie Schulräume, ein über längere Zeit feststehendes Bildungsangebot, in der Regel auch das…