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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Ereignisse eintreten, die abgabenrechtliche Wirkung auf den Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches haben. Ereignisse im Sinn des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. Gerichtliche…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eintritt. Es wirkt in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen ist (vgl. zB BFH, BStBl 2005 II 865). (Rückwirkende) Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse (zB BFH, BStBl 2003 II 554). Dies…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…die Erben mit der Einantwortung ja schließlich rückwirkend ab dem Todestag des Erblassers in das Erbe eingetreten sind. Diesfalls müsste man die anderen Einkommensteuer-Finanzämter von dieser Vorgangsweise informieren und sie ersuchen, die Änderungen durchzuführen. Variante 3: Es ist ein eigenes Unterbeteiligungs-Feststellungsverfahren hinsichtlich der…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…als zurückgenommen." Gegen diesen Zurücknahmebescheid wird Berufung eingebracht, mit der Begründung, dass der Berufungswerber es verabsäumt habe, rechtzeitig um Verlängerung der Mängelbehebungsfrist zu ersuchen. 5.2. Fragestellung Kann/soll dieser Bescheid gemäß § 293 BAO berichtigt werden oder handelt es sich um einen Nichtbescheid? 5.3…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

1. Allgemeines Details der Losungsermittlung, der Einzelaufzeichnungspflichten bei den Barbewegungen, sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom 27.12.2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen. Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im Wesentlichen an zivilrechtliche Vorgänge und nicht an die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Bei einer Übertragung einer Liegenschaft an oder von einer Personengesellschaft/Privatstiftung wird oder war diese zivilrechtliche Eigentümerin des Grundstücks…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…bezeichnet. Alle Schenkungen wurden auch nach § 121a BAO angezeigt und mit einem Gesamtwert von rund EUR 400.000 beziffert. Die beteiligten Personen sind einander fremd. Auf Grund der gewählten Vorgangsweise sind in beiden Fällen keine Einbringungs- bzw. Zusammenschlussbilanzen vorhanden. Angaben über das eingebrachte bzw. übertragene…