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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…25% beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG (VwGH 24.02.1999, 97/13/0234; vgl. LStR 2002 Rz 982). Funktionäre (Organe) von juristischen Personen des privaten Rechts (zB Mitglieder des Vorstandes bei Vereinen, Genossenschaften, Sparkassen, Stiftungen) erzielen idR sonstige selbständige Einkünfte iSd …

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…die Feuerwehrfeste (Zeltfeste), Pfarrfeste oder entsprechende Veranstaltungen einer politischen Partei ( KStR 2001 Rz 227 ). Die zeitliche Begrenzung dieser Veranstaltungsaktivitäten beträgt vier Tage im Jahr und die damit verbundene Ausgabe von Speisen und Getränken ist mit drei Tagen im Jahr begrenzt. Diese Summe bezieht sich auf…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…2378 EStR 2000 bestehen keine Bedenken, Wertberichtigungen für Auslandsforderungen zu bilden, wenn die Gefährdung der Einbringlichkeit aller Forderungen gegenüber einem bestimmten Land gleichartig ist (politisches oder wirtschaftliches Länderrisiko). Eine Wertberichtigung kann in Form einer gruppenweisen Einzelwertberichtigung nur dann erfolgen, wenn tatsächlich Bedenken hinsichtlich der Einbringlichkeit…

2026-0.154.426Finanzamt Österreich (FAÖ) - Neuausrichtung Dienststellenstruktur Organisationserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.154.42619.02.2026

Die Dienststellenstruktur des FAÖ wird mit Wirkung zum 1.1.2027 an die aktuellen funktional-organisatorischen Erfordernisse angepasst. Ziele dieser Neuausrichtung sind insbesondere eine Optimierung der Führungsspannen für die Dienststellenleitungen, vereinfachte Kommunikationswege innerhalb der Hierarchien sowie eine Erhöhung der Flexibilität der Gesamtorganisation. Infolge dieser Neuausrichtung…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…verwechselt werden darf, denn sie ist mit diesem nicht ident, sondern bewegt sich - je nach den maßgebenden funktionalen Gegebenheiten - innerhalb dieses "Zinsbandes" in Richtung Unter- oder Obergrenze. Es wird daher nicht zu beanstanden sein, wenn im Zweifel der deutschen Judikatur gefolgt wird, derzufolge sich Darlehensgläubiger…