RIS AI
6 Treffer379 msnur geltende Fassungen
08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…

BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…nicht fälligen unverzinslichen oder ungewöhnlich niedrig verzinsten Forderungen: für Abzinsung bis zur Fälligkeit (zB 1% pro Monat). Bei langfristigen Ratenvereinbarungen: Wertberichtigung für Zinsendifferenz, soweit der Kunde nicht die vollen Aufwandszinsen vergütet." Die Aussage in dieser Randzahl zur Abzinsung von unverzinsten Forderungen kann nicht dahingehend verstanden…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…Kapitalforderungen und Schulden (zB nach dem Wohnhaus-Wiederaufbau-gesetz) | 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapital-forderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) | Änderung der Rechtslage durch BGBl. I Nr. 71/2003 | 1.2. Bewertung niedrig verzinslicher, langfristiger Kapitalforderungen und Schulden | 2…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…ein bestimmter Übergabspreis vereinbart. Die Gegenleistung wird wie folgt entrichtet: a) In Anrechnung auf den Übergabspreis wird vom Übergeber die Übernahme eines niedrig verzinsten Landesdarlehens ausbedungen. b) Zusätzlich zum Übergabspreis hat der Übernehmer ein niedrig verzinstes Landesdarlehen zu übernehmen. Der Vertragstext lautet:"... der Übernehmer verpflichtet…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…niedrig verzinsliche Schuld ist nur dann abzuzinsen, wenn eine schon aus einem anderen Grund bestehende Forderung anstelle oder als Teil des Kaufpreises abtretungsweise oder wenn eine schon bestehende Schuld übernommen wird. Wird ein fester Kaufpreis vereinbart und in Anrechnung auf diesen eine unverzinsliche oder niedrig…