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09 1201/6-IV/9/02Nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte - UID-Nummernvergabe; Rechnungslegung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1201/6-IV/9/0223.10.2002

…der Rechnung an einen anderen Unternehmer darauf hin, dass der Umsatz nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 dem Durchschnittssteuersatz von 12% unterliegt (Vermerk: Durchschnittssteuersatz 12%). Benötigt ein Land- oder Forstwirt, dessen Umsätze der Besteuerung nach § 22 UStG 1994 unterliegen, aus anderen Gründen eine UID-Nummer …

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…1994 hat als Spezialregelung für nichtbuchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe Vorrang vor der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (vgl. Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 22 Tz 39/1). Auch wenn die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bewirkten Umsätze unter der…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…als für diese Flächen aufgrund der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung durch den Pächter weiterhin eine Bewertung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des § 29 BewG 1955 erfolgt. Dies wird insbesondere auch dann zutreffen, wenn nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte den landwirtschaftlichen Betrieb (Teilbetrieb) zur…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…Abs. 8 lit. a UStG 1994 (Rz 361, 363, 475, 486 UStR 2000) Entnahme von Brennholz durch einen nicht pauschalierten Land- und Forstwirt - Eigenverbrauch Ein nichtbuchführungspflichtiger Land- u. Forstwirt, der gem. § 22 Abs. 6 UStG 1994 seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert…

BMF-010203/0197-VI/6/2011BMF-Info zu pauschalen Betriebsausgaben bei Kleinstwäldern
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0197-VI/6/201107.04.2011

…bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen eingestuft, wobei die Bringungslage 1 für günstige GBV, die Bringungslage 2 für mittlere GBV und die Bringungslage 3 für schlechte GBV steht. Nimmt ein pauschalierter Land- und Forstwirt die Option gemäß …

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 2/2

…außen in Erscheinung treten. Da die veräußerten Forstflächen vor der Übertragung nicht selbständig geführt wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert…

BMF-010216/0038-VI/6/2014Information zur Einkünftezurechnung bei atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0038-VI/6/201420.10.2014

…Angelegenheiten, die sowohl den Substanzwert, als auch die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte betreffen) allein außenvertretungsbefugt ist und ihm in ausschließlichen Substanzangelegenheiten zudem die Geschäftsführung innerhalb der Gemeindegutsagrargemeinschaft obliegt, kommen ihm hinsichtlich der Substanzerlöse (§ 33 Abs. 5 lit. a TFLG 1996) und des Überlings (§ 33 Abs…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 2/2

…dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind…

08 1616/1-IV/8/02Änderung des § 40 BewG ab dem 1. Jänner 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1616/1-IV/8/0220.02.2002

…land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis 4230 verwiesen. Die erlassmäßige Regelung betreffend Ableitung des Zuschlages für forstwirtschaftliche…

BMF-010219/0131-VI/4/2008Selbständige Buchhalter und selbständige Buchhalter GmbHs - Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0131-VI/4/200813.05.2008

…mit 1. Jänner 2007) unter § 1 Abs. 1 Z 4 genannt und erzielten daher bis einschließlich 2006 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG 1988. Die Steuer für die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Umsätze hatten sie nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (§…

BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

…wenn diese durch unsachgemäße Behandlung und Pflege des Bestandes durch den Steuerpflichtigen selbst verursacht wurden. Eine Kalamitätsnutzung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Nutzung auf Grund einer typischen Betriebsgefahr erfolgt. Als typische Betriebsgefahren im Bereich der Forstwirtschaft sind gemäß EStR 2000 Rz 7336 folgende Umstände…

BMF-010203/0134-VI/6/2012Inlandsbezug von Vermittlungsleistungen (§ 109b Abs. 2 Z 2 EStG 1988): Keine Mitteilungspflicht für Vermittlungsleistungen, die Umlaufvermögen betreffen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0134-VI/6/201228.03.2012

…Inland beziehen" dahingehend auszulegen, dass keine Meldepflicht besteht, wenn sich die Vermittlungsleistung nur auf inländisches Umlaufvermögen bezieht. Wird daher inländisches Umlaufvermögen exportiert und bedient sich der Exporteur vor Ort dazu der Hilfe von Geschäftsvermittlern, die in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, besteht in Bezug auf…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des forstwirtschaftlichen…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…Unterordnung der Nebentätigkeit auf. Eines dieser in der Verordnung genannten Kriterien ist die Bewirtschaftung einer Fläche von mindestens 5 ha (Rz 4203 EStR 2000). Im Anfragefall beträgt jedoch das Ausmaß der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen weniger als 5 ha. Die Prüfung, ob eine Nebentätigkeit…