…der Rechnung an einen anderen Unternehmer darauf hin, dass der Umsatz nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 dem Durchschnittssteuersatz von 12% unterliegt (Vermerk: Durchschnittssteuersatz 12%). Benötigt ein Land- oder Forstwirt, dessen Umsätze der Besteuerung nach § 22 UStG 1994 unterliegen, aus anderen Gründen eine UID-Nummer …
…1994 hat als Spezialregelung für nichtbuchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe Vorrang vor der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (vgl. Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 22 Tz 39/1). Auch wenn die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bewirkten Umsätze unter der…
…als für diese Flächen aufgrund der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung durch den Pächter weiterhin eine Bewertung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des § 29 BewG 1955 erfolgt. Dies wird insbesondere auch dann zutreffen, wenn nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte den landwirtschaftlichen Betrieb (Teilbetrieb) zur…
…Abs. 8 lit. a UStG 1994 (Rz 361, 363, 475, 486 UStR 2000) Entnahme von Brennholz durch einen nicht pauschalierten Land- und Forstwirt - Eigenverbrauch Ein nichtbuchführungspflichtiger Land- u. Forstwirt, der gem. § 22 Abs. 6 UStG 1994 seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert…
…bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen eingestuft, wobei die Bringungslage 1 für günstige GBV, die Bringungslage 2 für mittlere GBV und die Bringungslage 3 für schlechte GBV steht. Nimmt ein pauschalierter Land- und Forstwirt die Option gemäß …
…außen in Erscheinung treten. Da die veräußerten Forstflächen vor der Übertragung nicht selbständig geführt wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert…
…Angelegenheiten, die sowohl den Substanzwert, als auch die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte betreffen) allein außenvertretungsbefugt ist und ihm in ausschließlichen Substanzangelegenheiten zudem die Geschäftsführung innerhalb der Gemeindegutsagrargemeinschaft obliegt, kommen ihm hinsichtlich der Substanzerlöse (§ 33 Abs. 5 lit. a TFLG 1996) und des Überlings (§ 33 Abs…
…dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind…
…land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis 4230 verwiesen. Die erlassmäßige Regelung betreffend Ableitung des Zuschlages für forstwirtschaftliche…
…mit 1. Jänner 2007) unter § 1 Abs. 1 Z 4 genannt und erzielten daher bis einschließlich 2006 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG 1988. Die Steuer für die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Umsätze hatten sie nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (§…
…wenn diese durch unsachgemäße Behandlung und Pflege des Bestandes durch den Steuerpflichtigen selbst verursacht wurden. Eine Kalamitätsnutzung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Nutzung auf Grund einer typischen Betriebsgefahr erfolgt. Als typische Betriebsgefahren im Bereich der Forstwirtschaft sind gemäß EStR 2000 Rz 7336 folgende Umstände…
…Inland beziehen" dahingehend auszulegen, dass keine Meldepflicht besteht, wenn sich die Vermittlungsleistung nur auf inländisches Umlaufvermögen bezieht. Wird daher inländisches Umlaufvermögen exportiert und bedient sich der Exporteur vor Ort dazu der Hilfe von Geschäftsvermittlern, die in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, besteht in Bezug auf…
…2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des forstwirtschaftlichen…
…Unterordnung der Nebentätigkeit auf. Eines dieser in der Verordnung genannten Kriterien ist die Bewirtschaftung einer Fläche von mindestens 5 ha (Rz 4203 EStR 2000). Im Anfragefall beträgt jedoch das Ausmaß der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen weniger als 5 ha. Die Prüfung, ob eine Nebentätigkeit…