…dieser Tätigkeit nicht möglich ist, wäre eine Nachversteuerung in Österreich ausgeschlossen. Variante 2: Neben dieser begünstigten Tätigkeit können von der Gesellschaft weitere, nicht begünstigte Tätigkeiten ausgeübt werden. In diesen Fällen ist nach polnischem Steuerrecht ein innerbetrieblicher Verlustausgleich ausgeschlossen. Die polnische Finanzverwaltung blendet die begünstigte Tätigkeit…
…nicht zur Anwendung gelangen, da weder Kenntnisse allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienende Fertigkeiten vermittelt werden, noch - im Hinblick auf die Zielsetzung - eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Vielmehr besteht das primäre Ziel der Kurse darin, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit…
…Tätigkeiten Um eine Bündelung der Spendenmittel auf die "begünstigten" Zwecke zu erreichen, sind andere gemäß den §§ 34 ff BAO nicht begünstigte Zwecke für die Erlangung oder den Fortbestand der Stellung als begünstigter Spendenempfänger unschädlich, wenn sie ein völlig untergeordnetes Ausmaß nicht überschreiten. Eine betriebliche Tätigkeit…
…VwGH 26.03.2007, 2005/14/0091). Grundsätzlich ist jeweils von einer Einzelfallbetrachtung auszugehen. Schädlich für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind insbesondere folgende Kriterien: Bei der Vermietung handelt sich um eine Tätigkeit, die nicht in der üblichen gewerblichen oder beruflichen Betätigung der Gesellschaft liegt. Es…
…Teils der betrieblichen Arbeitsplätze. Der Tatbestand des Mantelkaufs, dh. insbesondere des Kaufs von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt haben und von denen nur mehr das Rechtskleid der juristischen Person samt Verlustvorträgen bleibt, ist dann erfüllt, wenn alle oa. Kriterien kumulativ erfüllt sind…
…der Rechtsgrundlage (Statuten) als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Eine unmittelbare Förderung ist dann nicht gegeben, wenn die Tätigkeit eines Vereins nur darin besteht, die von anderen Rechtsträgern unmittelbar geförderten begünstigten Zwecke zu finanzieren oder Spendengelder zu sammeln und weiterzuleiten…
…inländischen Kapitalgesellschaften jedenfalls nicht zu. Wird der Zuschuss an die Kapitalgesellschaft gewährt und umfasst ihre Tätigkeit begünstigte und nicht begünstigte Geschäftsbereiche, ist der Zuschuss im Verhältnis der Umsätze, welche auf begünstigte und nicht begünstigte Bereiche entfallen, aufzuteilen und insoweit er auf nicht begünstigte Bereiche entfällt…
…sind. § 132a Abs. 1 BAO verweist auf § 2 Abs. 1 UStG 1994, "gewerbliche oder berufliche Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt". Bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sind daher die Liebhabereigrundsätze nicht anzuwenden (siehe auch § 2 Abs…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…
…BAO - eine Betriebsstätte iSd KommStG 1993 (vgl. VwGH 28.03.2001, 96/13/0018). Die Einbeziehung von bloß "mittelbar der unternehmerischen Tätigkeit dienenden" Einrichtungen in den Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 1 KommStG 1993 ändert nichts daran, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsstätte…
…meldepflichtigen Gestaltung beteiligt, wenn die Gestaltung ohne Zutun oder Duldung der Person nicht zustande gekommen wäre. Der Intermediär gemäß § 3 Z 3 EU-MPfG ist keine "beteiligte Person", sofern er nur Tätigkeiten ausübt, die seiner Intermediärseigenschaft inhärent sind (vgl. § 3 Z 3 lit. a und…
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…