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08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…einmal fällig werden Die Abzinsung ist an Hand folgender Formel durchzuführen: [Grafik] Dabei ist: K 0 = abgezinster Betrag bei nachschüssiger Zahlungsweise K n = abzuzinsender Betrag p' = Zinssatz mit dem die Forderung oder Schuld tatsächlich verzinst wird p = Zinssatz mit dem abgezinst…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Liegenschaft gegen Einräumung eines Fruchtgenussrechtes in Form der Nutzung einer Wohnung übergeben. Das Fruchtgenussrecht wird laut Vertrag "mit jährlich 1200" bewertet. Frage: Liegt im gegenständlichen Fall ein monatlicher oder jährlicher Betrag vor und ist dieser vorschüssig oder nachschüssig? Lösung: Bei derartigen Fruchtgenussrechten ist auf die…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…0,383 357 | 0,633 357 | m = 6 (zweimonatig) | 0,425 334 | 0,592 000 | m = 12 (monatlich) | 0,467 186 | 0,550 519   | Abschlag wegen Nachschüssigkeit bei einmal jährlicher Zahlung | 1  

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…Abschläge geboten sind, die bestimmten Umständen Rechnung tragen. Zu Frage 2: Ein lebenslanges Fruchtgenussrecht an Ausschüttungen einer GmbH ist als Rente anzusehen und gemäß § 16 BewG 1955 zu bewerten. Es handelt sich dabei um eine nachschüssige, einmal jährlich anfallende Rente. Es ist zulässig, die jährliche…