…trifft den Subveranstalter die Abzugsverpflichtung nach § 99 EStG 1988. Siehe die analoge Problematik im Bereich der Kapitalertragsteuer, wenn auf dem Papier eine liechtensteinische Stiftung als Zinsenempfänger auftritt, in der wirtschaftlichen Realität aber die Einkünfte den dahinterstehenden österreichischen Abgabepflichtigen zuzurechnen sind (EStR 2000 Rz 8020). 7. …
…die Dividendenzahlungen stammen, ein Besteuerungsrecht in Höhe von 15% des Bruttobetrags der Dividenden vorgesehen. Liegt im vorliegenden Fall eine unmittelbare Beteiligung einer liechtensteinischen AG an einer österreichischen GmbH in Höhe von mindestens 10% vor und ist die Behaltefrist von zwölf Monaten erfüllt, ist somit abkommensrechtlich…
…um die Begünstigtenstellung entstehen zu lassen. Eine solche Konkretisierung ist dabei spätestens bei der erstmaligen Zuwendung an eine bestimmte Person anzunehmen. Beispiel 1: In der Stiftungszusatzurkunde der Privatstiftung X sind die beiden Kinder des Stifters mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres als Begünstigte vorgesehen. Da…
…keine Bedenken, liechtensteinischen Unternehmen auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Absatz 3 DBA Liechtenstein die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 hinsichtlich jener Kapitalerträge, die einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte des liechtensteinischen Unternehmens aus Beteiligungen dieses Unternehmens an österreichischen Kapitalgesellschaften zuzurechnen sind, zu gewähren…
Nach Herstellung des Einvernehmens mit der luxemburgischen Steuerverwaltung wird eröffnet: 1. Die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 DBA-Luxemburg sind gegeben, wenn die in dieser Bestimmung genannten Personen die im inländischen Steuerrecht für den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehenen Anknüpfungskriterien erfüllen. Es ist nicht…
Mit dem Fürstentum Liechtenstein ist durch Notenwechsel vom 21.7.2006 und vom 28.7.2006 festgestellt worden, dass die Ergebnisse von Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom…
Aufgrund der ungarischen Rechtslage [Gesetz Nr. XCIII aus 1990 (Itv.) über Gebühren] sind Schenkungen, 1. wenn bewegliche Sachen in Ungarn übergeben werden und der Erwerb zu ungarischen wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen, kulturellen oder wohltätigen Zwecken erfolgt, 2. wenn bewegliche Sachen in Ungarn an Einrichtungen übergeben werden…
…ihnen allenfalls von den österreichischen Finanzämtern gestellte Zusatzfragen hinsichtlich der in Artikel 1 genannten Zulagen und Zuschläge dem liechtensteinischen Arbeitgeber zur unterschriftlichen Bestätigung vorzulegen und diese Auskünfte ebenfalls für die Steuerveranlagung in Österreich zu verwenden. Artikel 4 Verbleiben nach Ausschöpfung der in Artikel 2 und…