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08 1426/2-IV/8/01Euroumstellung der luf Bewertungsrichtlinien ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1426/2-IV/8/0120.12.2001

…Euro | Hektarsatz für die Betriebszahl 100 für das landwirtschaftliche Vermögen | 31.500 | 2.289,1943 | Hektarsatz für die Betriebszahl 100 für das Weinbauvermögen | 115.000 | 8.357,3759 3 Bewertungsrichtlinien 3.1 Richtlinien für die Bewertung des gärtnerischen Vermögens…

08 1451/2-IV/8/01Bewertungsrichtlinien für überdurchschnittliche Tierhaltung ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1451/2-IV/8/0120.12.2001

…und der Bewertungsmodus bleiben im Sinne des § 20b Bewertungsgesetzes (BewG) - Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 2001 - unverändert. Die gegenständlichen Bewertungsrichtlinien stellen die Rechtsansicht des Bundes-ministeriums für Finanzen nach Beratungen in der landwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates gem. § 43 BewG im Interesse einer bundeseinheitlichen…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Der Obstbau ist daher bei der Ermittlung des landwirtschaftlichen Vergleichswertes gesondert zu berücksichtigen. In Anwendung des § 40 BewG 1955 ist für Intensivobstbau ein Zuschlag zu ermitteln; dies gilt nicht für den Streuobstbau (geltende Bewertungsrichtlinie für Obstbau). Mostbuschenschank Maßgeblich für die Abgrenzung zum gewerblichen Buschenschank sind…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…

BMF-010203/0514-VI/6/2008Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel - Fassung 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0514-VI/6/200822.10.2008

Allgemeines Diese Richtlinien dienen einer Erleichterung der Lagerbewertung im Buchhandel. Ihr Zweck ist einerseits eine gleichmäßigen Bewertung im gesamten Bundesgebietes zu ermöglichen, andererseits soll eine den praktischen Erfordernissen des Buchhandels Rechnung tragende Bewertung innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…Anmerkung | 1. Bewertung | 1.1. Sachbezüge allgemein 1.2. Leistungen iZm landwirtschaftlichen Übergabsverträgen 1.3. Mietzinswerte | Anpassung der Verweise und Beträge | 1.1. Bewertung unverzins-licher Kapitalforderungen und Schulden (zB nach dem Wohnhaus-Wiederaufbau-gesetz) | 1.4. Bewertung unverzinslicher oder…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…bestehen jedoch keine Bedenken, die Garage beim übersteigenden Wohnungswert als Nebengebäude (Einstufung im Regelfall Bauklasse 3.3) mitzuerfassen, sofern sie in den landwirtschaftlichen Gebäuden oder im Hofverband integriert ist. Der dazugehörige Grund und Boden verbleibt diesfalls im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, da sich in der…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

1. Abschnitt Betriebe mit mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche Hektarsätze im Wirtschaftswald-Hochwald § 1. (1) Die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (Normalwaldbetrieb) sind in der Anlage 1 getrennt nach Baumarten und Ertragsklassen (EKL…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…sofern nicht eine Aktualisierung auf Grund geänderter tatsächlicher Verhältnisse oder eine Fehlerberichtigung erforderlich ist. Änderungen der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können insbesondere bei Verkauf oder Zukauf von größeren landwirtschaftlichen Flächen und nach Kommassierungen eintreten. 3. Hinsichtlich der zurückbehaltenen Baufläche mit Gebäuden wäre zu prüfen, inwieweit die Wirtschaftsgebäude…

08 1616/1-IV/8/02Änderung des § 40 BewG ab dem 1. Jänner 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1616/1-IV/8/0220.02.2002

  Als Folge der Novellierung entfallen daher bisherige Zuschläge gemäß § 40 BewG iVm § 46 Abs. 5 BewG für forstwirtschaftliche Verarbeitungsbetriebe ab dem Stichtag 1. Jänner 2002. Bei den Einheitswerten mit derartigen Zuschlägen sind amtswegig die erforderlichen Wertfortschreibungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Forstsachverständigen umgehend vorzunehmen…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

…104 in St. Veit am Vogau (1. Teilkundmachung) infolge Verbauung dieser Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wurden und somit als Vergleichsflächen der Bodenschätzung nicht mehr geeignet sind. Gemäß § 5 Abs. 5 BoSchätzG 1970 werden nach Beratung im Bundesschätzungsbeirat in der nachstehenden Zusammenstellung die Ergebnisse der…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…2 Abs. 2 BewG 1955 bestimmt, dass mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen, als sie demselben Eigentümer gehören. Nach der Verkehrsanschauung bilden alle landwirtschaftlichen Betriebe eines Eigentümers eine wirtschaftliche Einheit, sofern sie zusammen bewirtschaftet werden. Dies trifft idR zu, wenn nicht…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

Wenn ein Parteienvertreter erkennt, dass der Einheitswert nicht mehr aktuell ist, hat er im Falle, dass er die Steuer nicht selbst berechnet, sondern lediglich eine Abgabenerklärung macht, vorher beim Lagefinanzamt zu veranlassen, dass der Einheitswert aktualisiert wird? Lösung: Gemäß § 80 Abs. 1 BewG 1955 muss…