…wirtschaftlicher Sichtweise zu beurteilen. Es kommt auf den optischen Eindruck und die darauf beruhende Verkehrsauffassung an. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kann zwar ein Indiz für die steuerliche Beurteilung darstellen, sie ist aber ebenso wenig bindend wie etwa die zollrechtliche Tarifierung. Nicht der Verwendungszweck im…
…Für die Abgrenzung zwischen NoVA-pflichtigem PKW und nicht NoVA-pflichtigem LKW ist demnach ausschließlich die zolltarifarische Einordnung im Zeitpunkt der Lieferung entscheidend. Aus der kraftfahrrechtlichen Zulassung eines Fahrzeuges als LKW ergibt sich somit noch nicht zwingend die Einstufung als LKW im Sinne der zolltarifarischen…
…die als Kleinbusse anerkannt sind, ist es somit unerheblich, auf wieviel Personen das Fahrzeug kraftfahrrechtlich tatsächlich zugelassen ist und ob es als Personen- oder Güterbeförderungsfahrzeug konstruiert ist bzw. verwendet wird. 4.2Es fallen daher auch die als Kastenwagen bzw. Doppelkabinen-Kastenwagen konstruierten Fahrzeuge vom Typ…
Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…
Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009
Die Fahrerkarte, die gemäß § 102a KFG von einem LKW-/Autobus-Lenker besorgt werden muss, ist unabdingbar für die Inbetriebnahme eines LKW/Autobusses des Arbeitgebers. Es liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Lenker eine Fahrerkarte beibringt, da er sonst seine Tätigkeit für…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…
Die in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 enthaltene Steuerbefreiung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 geändert und lautet nunmehr: "9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen;" Diese Änderung wurde bereits…
…der Kraftfahrzeuge im Inland auch dann, wenn ein Kraftfahrzeug ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet wird. Wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug (daher ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen) ohne österreichische Zulassung verwendet werden darf, richtet sich danach…