… 82 Abs. 2 GmbHG erfolgt die Verteilung des Bilanzgewinnes im Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine davon abweichende Regelung vorsieht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit dem Beschluss über die Ausschüttung des Bilanzgewinnes der Anspruch der Gesellschafter auf (Bar-)Auszahlung des auszuschüttenden Gewinnes…
…14 - 16 BewG 1955 ist der für die Abzinsung anzuwendende Zinssatz mit 5,5% gesetzlich vorgegeben. Für Zwecke der Kapitalisierung von Rechten kann daher kein anderer Zinssatz herangezogen werden. Das Wiener Verfahren ist eine Schätzungsmethode zur Bewertung von Gesellschaftsanteilen. Die Schätzungsmethode ist allerdings nicht normiert…
…das Grundrecht auf Eigentum sowie das Legalitätsprinzip als verfassungswidrig erachtet. Im Hinblick auf diese Erkenntnisse und Beurteilungen des Höchstgerichtes sind keine legistischen Anpassungen notwendig. Der Beurteilung des Verfassungsgerichtshofes zur Berechnung der Umsatzgrenzen für den Beginn der Registrierkassenpflicht wird in diesem neuen Erlass Rechnung getragen. So…
…b) Begünstigtenkreis bei gemeinnützigen Privatstiftungen Eine Einschränkung der Meldeverpflichtung besteht weiters sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft für jene Begünstigten einer gemeinnützigen Privatstiftung, die keine Zuwendungen in individualisierter Form erhalten, sondern in Form von an einem unbestimmten Personenkreis erbrachten Sach- oder Dienstleistungen…
…dass die Druckdatei keine Steuerzeichen (abgesehen von Zeilenende und Seitenende) für einen Drucker enthalten darf. Der Inhalt einer Druckdatei ohne Steuerzeichen sieht - mit einem Texteditor oder dem Importteil eines Programmes zur Datenkonvertierung - dann so aus wie der Ausdruck auf Papier ohne jegliche - beispielsweise - Zeichenformatierung. Beispiel…