… 2 Z 4 KVG verwirklichen, wenn bei der gebotenen wirtschaftlichen Beurteilung der Vorgänge davon auszugehen ist, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Vereinbarung, wodurch ein mittelbarer Gesellschafter zu einem unmittelbaren Gesellschafter der Kapitalgesellschaft wird, und der Stärkung des Kapitals durch die Leistung eines Zuschusses durch…
…Abspaltung des Teilbetriebes der E nicht dieser Gesellschaft, sondern der M zukommen sollte, ist ein kausaler Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gesellschafterstellung der G gegeben. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 19.12.2002, 2001/16/0448 , die Erhebung der Gesellschaftsteuer von Leistungen ausdrücklich…
…Andere nicht vom EAV erfasste Gesellschafterleistungen unterliegen der Gesellschaftsteuer. Das sind solche, die nicht in kausalem Zusammenhang mit dem EAV stehen. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Gesellschafterleistungen, die über den Bilanzstichtag hinaus das Eigenkapital der empfangenden Gesellschaft stärken und nicht durch einen laufenden…
1. Die Behandlung des Arbeitslohns im Zusammenhang mit im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern…
…5.3.1.4. Ausnahmen Rz 81 Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören: Tatsächlich (belegmäßig) nachgewiesene Aufwendungen für ein Reiseticket (zB Bahnticket, Flugticket) oder eine Nächtigungsmöglichkeit (zB Hotelrechnung) im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise (vgl. Rz 78). Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige…
…Das bedeutet, dass die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit "als Folge" der Beschwerde erfolgt sein muss, sodass nur jenes Ausmaß der Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit maßgeblich ist, für das das Rechtsmittel (unmittelbar oder mittelbar) kausal war. Die rechtspolitische Zielsetzung des § 205a BAO liegt also darin, dem Abgabepflichtigen eine…
…13/0052). Wenn die Abgabenbehörde selbst (bewusst) die unrichtige Rechtsauffassung teilt, liegt keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten vor, denn kausal für die Rechtswidrigkeit des Bescheides ist diesfalls nicht der Inhalt der Abgabenerklärung, sondern die unrichtige Rechtsauffassung der Abgabenbehörde (zB VwGH 22.04.1998, 93/13/0277…
…der gemäß § 9 BAO bestehenden Haftung setzt voraus, dass die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten kausal für die Uneinbringlichkeit ist. Bei schuldhafter Pflichtverletzung darf die Abgabenbehörde mangels dagegen sprechender Umstände annehmen, dass die Pflichtverletzung Ursache der Uneinbringlichkeit ist (zB VwGH 16.12.1999, 97/15/0051…