…Firmenwert der italienischen Betriebsstätte angesetzt, der auf 15 Jahre abgeschrieben wird. Fragestellung Ist eine Aufwertung hinsichtlich des Vermögens der übertragenden italienischen Körperschaft anlässlich der Verschmelzung auf die österreichische GmbH und der Ansatz eines Firmenwertes zulässig? Lösung Die Einbringung der Kapitalanteile an der italienischen Gesellschaft durch…
…Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und Beobachtung im Hinblick auf deren Entwicklung. Meldung der Analysetätigkeit an die Firmenzentrale für…
…125/1985, (kurzfristige Auslandsentsendung außerhalb einer Betriebstättenverwendung) erfüllt sind, liegt das Besteuerungsrecht ausschließlich bei Österreich. Sofern Art. 15 Abs. 2 DBA-Italien, BGBl. Nr. 125/1985, nicht zur Anwendung kommt, wäre die italienische Quellensteuer, die von den auf die in Italien ausgeübte Tätigkeit entfallenden Einkünften…
…1994? Stellt der Server eine Betriebsstätte dar? Es liegt keine Telekomleistung, sondern eine sonstige Leistung vor, welche unter die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 (Rz 629 UStR 2000) fällt. § 29 BAO ist bei der Frage, ob der Server eine Betriebsstätte in Österreich darstellt…
…VI/7/2012, Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz. Zum Leistungsort der Haushaltshilfen und Reinigungskräfte siehe 3.3.2.2. Die Leistungen im Baugewerbe sind gemäß § 3a Abs. 9 UStG 1994 - unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsstätte - am Grundstücksort steuerbar, dh. in Österreich, wenn das…
…Steuerkanzlei übernommen hat. Meist wird der in der Rechtsform von GmbHs betriebene Unternehmensgegenstand mit "Handel mit Waren aller Art" umschrieben. Tatsächlich werden Beratungsleistungen an zumeist italienische Firmen fakturiert und diese Zahlungen werden in weiterer Folge für Provisionen und Subberater in Steueroasen (Liechtenstein, Kanalinseln, Karibik) durch…
…keine Bedenken, wenn zur Vermeidung einer unterjährigen Doppelbesteuerung der Lohnsteuerabzug unterbleibt (siehe hiezu auch AÖF Nr. 197/1999 im Fall der Dienstnehmerentsendung in eine italienische Zweigniederlassung). Die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges setzt aber voraus: a) dass der DBA-Partnerstaat auf Grund des Abkommens steuerberechtigt ist, und…
…Gemäß Art. 19 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 geht die Steuerschuld des S auf Ö über. Ist der Verkauf an den italienischen Abnehmer von Anfang an vorgesehen, liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen des Leders durch Ö nach Spanien vor. Ein nicht steuerbares Verbringen zur vorübergehenden…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens mit dem italienischen Finanzministerium gemäß Artikel 25 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Italien mit Dekret Nr. 446 vom 15. Dezember 1996 eingeführte Steuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive) als Nachfolgesteuer der im Abkommen unter…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die an in Österreich ansässige Empfänger gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen…
…d des zitierten Abkommens). Vorsorglich wird bemerkt, dass die Bestimmungen dieses Erlasses sinngemäß auch auf Pensionszahlungen im Rahmen des Geltungsbereiches des am 29. Juni 1981 unterzeichneten österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens Anwendung finden können. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: 1 Anmerkung: Dieser Vordruck kann im…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf andere…
…beginnen, anzuwenden. Zur Vermeidung von Härten, die sich aus dieser Rückwirkungsbestimmung ergeben könnten, ist beabsichtigt, den in den beiden Staaten ansässigen Abgabepflichtigen durch ein Ergänzungsprotokoll zu dem genannten Abkommen die Weitergeltung der nach dem bisher anzuwendenden deutsch-italienischen Abkommen vom 31. Oktober 1925, dRGBl. II…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Auslaufen der Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Republik Italien über die Auslegung und Anwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der…
…wie die Berufungswerberin angehörten, beschäftigt wurden. Die Dienstnehmer waren in ausländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen tätig. Die geleisteten Entgeltzahlungen wurden der Berufungswerberin von den ausländischen Unternehmen ersetzt. Im Zuge einer GPLA wurde die Kommunalsteuerpflicht von den in ausländische Konzernunternehmen überlassenen Dienstnehmern festgestellt. Das im Inland ansässige…
…Rz 62). Mit dem AbgÄG 2020 (BGBl. I Nr. 91/2019) wurde eine Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug für ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Österreich ab dem Kalenderjahr 2020 gesetzlich vorgesehen. Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wird diese Verpflichtung jedoch beseitigt. Demnach gibt es keinen verpflichtenden Lohnsteuerabzug…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…