…durch DBA), wenn die inländische Bauausführung keine Betriebsstätte nach der BAO, aber nach dem DBA darstellt. Mangels BAO-Betriebsstätte besteht kein Anspruch auf KommSt; dieser kann durch das DBA nicht begründet werden. Beispiel Nach DBA-Deutschland ist eine Bauausführung oder Montage nur dann eine Betriebsstätte…
…Personen, Art. 22 Abs. 1 DBA-Tschechien für in Österreich ansässige Personen, Art. 22 DBA-Ungarn) oder die Steuer des Arbeitgeberstaates bis zum jeweiligen Anrechnungshöchstbetrag auf die inländische Steuer anzurechnen (zB Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz für in Österreich ansässige Personen, Art. 24 Abs…
…dann liegt für die deutsche ARGE keine Mitwirkung an der inländischen Bauausführung vor; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die mit jeder Bauausführung verbundenen Kontrollfunktionen hiedurch nicht vom anlagenerrichtenden Unternehmen auf die deutsche ARGE übergehen. Wenn die von der deutschen ARGE wahrzunehmenden Bauherrenfunktionen teils…
…VwGH 26.01.2012, 2008/15/0217). Zur Sechsmonatsregelung bei inländischer Personalüberlassung siehe Rz 120 ff. Die unternehmerische Verbundenheit kann im Sinne einer funktionellen Zugehörigkeit, das ist im Sinne der Zugehörigkeit des Dienstnehmers zum Aufgabenbereich der Betriebsstätte verstanden werden. Dienstnehmer einer bestimmten Betriebsstätte kann daher…
…von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt ausgenommen. Dieses Ergebnis ergäbe sich im Übrigen auch dann, wenn das Weißrusslandprojekt nicht über eine zypriotische Gesellschaft sondern direkt über eine inländische Kapitalgesellschaft mit Betriebstätte in Weißrussland abgewickelt würde. Dabei machte es auch keinen Unterschied, ob die Kapitalgesellschaft als gewerblich…
…2 lit. c BAO gelten Bauausführungen, deren Dauer sechs Monate überstiegen hat oder voraussichtlich übersteigen wird, als Betriebsstätte. Gilt eine inländische Betriebsstätte als Anknüpfungsmerkmal für die Bestimmung von Zuständigkeiten im Rahmen des AVOG und der BAO (auch in analoger Anwendung des § 58 letzter Halbsatz BAO…
…inländischen Leistungsempfänger. Für die Jahre 2005 und 2006 bringt D Vorsteuererstattungsanträge beim Finanzamt Graz-Stadt ein, in denen er den Vorsteuerabzug für in Österreich entstandene Aufwendungen (Materialien, Montageleistungen usw.) geltend macht. Dass D auf Grund des Überschreitens eines Zeitraums von 6 Monaten durch diese Bauausführung…