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BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…nicht üblich, eine Beteiligung und eine (werthaltige) Forderung unentgeltlich abzutreten. Vielmehr wäre es zu einer Veräußerung der Beteiligung und der Forderung zu einem angemessenen Preis gekommen. Auf Ebene der Körperschaft liegt daher eine verdeckte Ausschüttung in Höhe des Werts der Beteiligung und der Forderung im…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Besondere Umstände sind solche, die - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen (VwGH 23.04.1974, 1093/73). Ein niedriger Zinssatz kann ein solcher besonderer Umstand sein. Darlehen mit einer Verzinsung bis zu…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…Erscheinungsbild zu erfolgen. Grundsätzlich ist bei einander fremd gegenüberstehenden Personen davon auszugehen, dass Rechtsbeziehungen so gestaltet werden, dass sie das tatsächliche Geschehen im Wirtschaftsleben widerspiegeln. Im geschäftlichen Verkehr kann daher grundsätzlich vermutet werden, dass zwei unabhängige Vertragspartner einander nichts schenken wollten. Die Beurteilung der Frage…

BMF-010203/0322-VI/6/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Einkommen- und Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0322-VI/6/201516.10.2015

…worden wären, hat der VwGH als nicht fremdüblich angesehen.   VwGH 20.3.2014, 2011/15/0174: Im Verfahren zum Erkenntnis vom 20.3.2014, 2011/15/0174 (dieses betraf denselben Steuerpflichtigen, jedoch einen unterschiedlichen Veranlagungszeitraum als das oz Verfahren zu 2003/14/0065), hat…