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BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…ist dann ein rechtlich selbständiges, vom Eigentum am Grund und Boden losgelöstes und daneben in Erscheinung tretendes, frei verfügbares und damit gesondert bewertbares Wirtschaftsgut im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. 14.3 Grundstücksgleiches Recht Auch wenn das Fischereirecht nach Landesfischereigesetzen ein grundstücksgleiches Recht ist…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst: Grund und Boden Grundstücksgleiche Rechte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Unverarbeitete Edelsteine und Edelmetalle (zB Gold, Silber), Gold- oder Silbermünzen Kunstwerke…

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…3.3.2. Gebäude Der bebaute Grund und Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen. Gebäude und grundstücksgleiche Rechte stellen immer Neugrundstücke dar, wenn sie am 31.3.2012 dem Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen zuzurechnen waren. Für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 18 KStG…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…86/1912, idgF (Baurechtsgesetz - BauRG) als grundstücks-gleiches Recht, die auf Grund dieses Rechtes erworbenen oder hergestellten Bauwerke als Zugehör des Rechtes. Als Grundstück gelten gemäß § 51 Abs. 2 BewG 1955 auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte. Bewertung Gemäß § 5 Abs.1 Baurechtsgesetz entsteht…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu 5/8 der Ehegattin und zu 3/8 dem Ehegatten. EWAZ 2Das neue, bisher als Gebäude auf…