…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…
…ist dann ein rechtlich selbständiges, vom Eigentum am Grund und Boden losgelöstes und daneben in Erscheinung tretendes, frei verfügbares und damit gesondert bewertbares Wirtschaftsgut im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. 14.3 Grundstücksgleiches Recht Auch wenn das Fischereirecht nach Landesfischereigesetzen ein grundstücksgleiches Recht ist…
…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…
…Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst: Grund und Boden Grundstücksgleiche Rechte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Unverarbeitete Edelsteine und Edelmetalle (zB Gold, Silber), Gold- oder Silbermünzen Kunstwerke…
…3.3.2. Gebäude Der bebaute Grund und Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen. Gebäude und grundstücksgleiche Rechte stellen immer Neugrundstücke dar, wenn sie am 31.3.2012 dem Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen zuzurechnen waren. Für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 18 KStG…
…86/1912, idgF (Baurechtsgesetz - BauRG) als grundstücks-gleiches Recht, die auf Grund dieses Rechtes erworbenen oder hergestellten Bauwerke als Zugehör des Rechtes. Als Grundstück gelten gemäß § 51 Abs. 2 BewG 1955 auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte. Bewertung Gemäß § 5 Abs.1 Baurechtsgesetz entsteht…
…befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu 5/8 der Ehegattin und zu 3/8 dem Ehegatten. EWAZ 2Das neue, bisher als Gebäude auf…