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BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…Parteienvertreter steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. zB VwGH 10.9.1998, 98/15/0130). Maßgebend ist, ob den Vertreter ein leichte Fahrlässigkeit übersteigendes Verschulden (Auswahl- und Überwachungsverschulden) trifft (vgl. zB VwGH 5.4.2001/15/0032, 0039; VwGH 23.1.2003, 2001/16/0523)…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…ist dann entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige die Versäumung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Unter Fahrlässigkeit ist hier auch leichte Fahrlässigkeit zu verstehen (zB VwGH 19.1.2005, 2001/13/0133). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Zweige und Äste, stellenweise vollkommen abgestorbene Kronenpartien; noch vorhandene Triebe haben ausschließlich krallenförmige Kurztriebketten. 8. Eiche Tabelle 24: forstschädliche Luftverunreinigungen bei Eiche | VSt 1 | VSt 2 | VSt 3 | VSt 4 | Volles Kronenbild durch dichte Belaubung in allen Kronenbereichen. | Leichte…

BMF-010216/0002-IV/6/2019Steuerliche Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw. hergestellten Immobilien
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0002-IV/6/201917.04.2019

… 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften ist allerdings die zur Nutzung überlassene Immobilie grundsätzlich (und damit unabhängig vom Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes) der außerbetrieblichen Sphäre der Privatstiftung zuzurechnen. Umsatzsteuerlich liegt im Lichte der Rechtsprechung keine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn die Überlassung der Immobilien durch…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…hat, von den ausbezahlten Honoraren Steuer abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen (vgl. auch VwGH 31.5.1963, 1796, 1797/61, zur damaligen Aufsichtsratsabgabe). 5.3 Kein (grobes) Verschulden Rechtlich bedeutsam ist das Vertrauen auf die Richtigkeit in Erlässen enthaltener Auslegungen überdies in jenen Bereichen…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…dieser Richtlinien setzt die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben insbesondere voraus: Die Auskunft wird von der zuständigen Abgabenbehörde erteilt. Die Auskunft ist nicht offensichtlich unrichtig. Die Unrichtigkeit der Auskunft war für die Partei nicht leicht erkennbar. Die Partei hat im Vertrauen auf die…

BMF-010216/0087-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006 - Protokoll Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0087-VI/6/200630.11.2006

…der Größe nach zu untersuchen und letztlich das Vorliegen eines Manteltatbestandes zu prüfen. Die Überlegungen zur Vergleichbarkeit haben somit keine Bedeutung, wenn es schon an der Objektverknüpfung mangelt. Die Tatsache, dass eine Kapitalgesellschaft auf Grund des § 7 Abs. 3 KStG nur gewerbliche Einkünfte erzielt und…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

…Spielregeln" bei der schreibtechnischen, textlichen und formgestaltenden Erstellung von (Erlass)Dokumenten der Finanzverwaltung zu verstehen. Sie umfasst Format-, Gestaltungs-, Struktur- und Bearbeitungsvorschriften zur Erzielung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, zur leichten Lesbarkeit am Bildschirm und sie dienen weiters der "verlässlichen Auffindbarkeit" von Dokumenten. Die wichtigsten Merkmale sind…