…Ereignisse von nationaler Bedeutung bezieht; c)Ergebnisse archäologischer Ausgrabungen (sowohl vorschriftsmäßiger als auch unerlaubter) oder archäologischer Entdeckungen zu Lande oder unter Wasser; d)Teile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmäler oder archäologischer Stätten, die nicht mehr vollständig sind (Liturgische Ikonen und Statuen, selbst wenn sie freistehend sind…
…1955 § 15 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 betrifft Erwerbe nicht zur Veräußerung bestimmter beweglicher körperlicher Gegenstände, die geschichtlichen oder kunstgeschichtlichen oder wissenschaftlichen Wert haben und sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des Zuwendenden befinden, sofern sie Personen der Steuerklasse I, II…
…Eltern, Stiefeltern, Großeltern und Geschwister) von geschichtlich, kunstgeschichtlich oder wissenschaftlich wertvollen Gegenständen, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind, sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz des Zuwendenden befinden und nach behördlicher Anweisung für Forschung und Volksbildung nutzbar gemacht werden (zB Gemälde), Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen…