…keine dienstrechtliche Weisungsbefugnis besteht, die in die eigenverantwortliche Unternehmensleitung des Vorstandes eingreifen würde. Frage Nach EStR 2000 Rz 104 sind Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen). Bezieht sich diese…
…sondern auch Demonstratoren, Tutoren und Studienassistenten sowie alle anderen Vortragenden an der Bildungseinrichtung. 1) Diese Zuteilungsregel ist im Update des OECD-MA 2000 mit jener des Artikels 7 verschmolzen worden. Fehlt daher bei den jüngsten österreichischen DBA eine dem Artikel 14 OECD-MA entsprechende Bestimmung…
…für organisatorische Tätigkeiten von untergeordnetem Ausmaß, die sich unmittelbar auf die Unterrichtstätigkeit beziehen (zB Vervielfältigung von Präsentationsunterlagen). Im vorliegenden Fall erbringt der Privatlehrer gegenüber der Bildungseinrichtung organisatorische Leistungen (zB zeitliche Einteilung, Absprache mit anderen Vortragenden, Reservierung von Räumlichkeiten usw.), die nicht nur seine Vortragstätigkeit betreffen…
…15 UStG 1994 (Rz 950 UStR 2000) Abgrenzung ärztliche Tätigkeit - Krankenanstalt Nach Rz 950 UStR 2000 kommt es für die Abgrenzung ärztliche Tätigkeit (steuerfrei) - Krankenanstalt (ermäßigter Steuersatz) darauf an, ob die Einkünfte einkommensteuerrechtlich als solche aus freiberuflicher Tätigkeit einzustufen sind. Dies ist dann der Fall…