…Schulden anzunehmen ist (Abzinsung nach finanzmathematischen Grundsätzen). Hinsichtlich der Berechnung siehe BMF 17.12.2003, GZ 08 0104/2-IV/8/03, Pkt. 1 und Info des BMF vom 16.12.2008, SZK-010201/0094-GVB/2008, bzw. das Berechnungsprogramm betreffend Abzinsung von Forderungen und…
…2003 (BBG 2003) hat der § 14 BewG 1955 eine Änderung dahin gehend erfahren, dass diese Abzinsung nicht mehr linear, sondern nach der finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat. 1.2 Beträge, die auf einmal fällig werden 1.2 Beträge, die auf einmal fällig werden Die…
…Überparibetrag, der bei Begebung bereits im Kaufpreis des Forderungswertpapiers enthalten war und dem Emittenten als Zinsregulativ gedient hat, weiterhin bis zur Tilgung finanzmathematisch verteilt abzuschreiben, der restliche Kaufpreis ist allerdings einheitlich als Anschaffungskosten des Forderungswertpapiers anzusehen. Beispiel: Ein festverzinsliches Wertpapier mit einem Nominale von 100…
…dem 1. Jänner 2009, verwiesen. Das vom Bundesministerium für Finanzen auf der Homepage zur Verfügung gestellte Berechnungsprogramm (https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Berechnungsprogramme) ist bereits aktualisiert und berücksichtigt für Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember 2008 die Erlebenswahrscheinlichkeiten der ErlWS-VO 2009, BGBl. II Nr…
…Vermögenswert (V) (1) Maßgeblich ist das Gesellschaftsvermögen zum Stichtag (= Ermittlungszeitpunkt = Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes, nicht Zeitpunkt der Durchführung der Berechnung). Hiezu bildet regelmäßig die Handelsbilanz des dem Stichtag nächstliegenden Bilanzzeitpunktes die Ausgangsgrundlage. (2) Um eine den Ansprüchen als wirtschaftlicher Wert gerecht werdende…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…