…die zu einem Mehrergebnis führt, bereits den Verdacht auf eine (zumindest grob fahrlässige) Tatbegehung begründen. Ein Verdacht wird nur dann nicht vorliegen, wenn eindeutig kein Verschulden vorliegt. Beispiele für Umstände, die auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Nichterfassen von Einnahmen Privataufwendungen wurden als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend…
…BAO, § 31 GebG, § 43 Abs. 1 UmgrStG. Die Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten ist finanzstrafrechtlich insbesondere bedeutsam für § 33 FinStrG (Abgabenhinterziehung), § 34 FinStrG (fahrlässige Abgabenverkürzung) und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 2. Anzeigepflichten nach § 120 BAO 2.1 § 120 Abs. 1…