…in Unternehmen und somit ernsthaften Liquiditätskrisen. Die Kostenstrukturen können nicht in der Schnelligkeit angepasst werden, wie die Einnahmen einbrechen. Verbindlichkeiten, etwa in Form von Kreditlinien von Banken können von Unternehmen nicht mehr bedient werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für…
…wird nach Artikel III UmgrStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht. 1) Der Teilbetrieb ist aus Vermögensteilen (Wirtschaftsgüter) des Stammbetriebes des Einbringenden vor dem Einbringungsstichtag, aber erst innerhalb der Zweijahresfrist des § 22 Abs. 4 UmgrStG entstanden. 2) Der Teilbetrieb ist durch Erwerb eines bestehenden Betriebes (zB Kauf…
…Der Restbetrieb, der übergehen soll, muss jedenfalls lebensfähig sein; auch muss es sich dabei um einen ernsthaften Betrieb handeln. Trifft dies nicht zu, ist ein Zusammenschluss grundsätzlich nicht möglich, weil die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht übergehen. Das Zurückbehalten von sonstigen einzelnen Rechtsbeziehungen (nicht schwebende Rechtsgeschäfte) ist…
…angesetzt werden kann? Lösung: 1) Betriebe gewerblicher Art sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und stellen einbringungsfähiges Vermögen im Sinne des § 12 UmgrStG dar. Die Liebhabereiverordnung ist gemäß § 5 Z 1 LVO auf BgAs nicht anzuwenden. Art. III UmgrStG sieht als eine der Anwendungsvoraussetzungen vor, dass das einzubringende…
…somit auf Grund des Überwiegensprinzips zur Gänze ein unentgeltlicher Vorgang vor. Im Fall 3 liegt auf Grund des Überwiegensprinzips zur Gänze ein entgeltlicher Vorgang vor. Fall 4: Gemäß Rz 5681 EStR 2000 ist bei der Übernahme eines real überschuldeten Betriebes durch nahe Angehörige davon auszugehen…
…Aktiva abzüglich Schulden und Eventualverbindlichkeiten zum fair value). Zu unterscheiden ist der Firmenwert nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 ("asset deal"), wie beim Erwerb eines Betriebes oder Teilbetriebes und der Firmenwert nach § 9 Abs. 7 KStG 1988 ("share deal"), wie beim Beteiligungserwerb in der Gruppenbesteuerung…