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BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

…dem das Bunkerboot zugeordnet ist, ist als Verbringung aus dem stationären Teil in den mobilen Teil des Steuerlagers anzusehen. Diese Art der Bebunkerung ist dem Zollamt mittels Fax (E-Mail) vorab anzuzeigen. 3. Um als Teil des Steuerlagers angesehen werden zu können, darf sich das …

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…ein Finanzamt entgegen § 97 BAO als E-Mail oder Fax erteilt. 3.2 Andere Amtshandlungen Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer allenfalls auch unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist vielmehr…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…der beiden Vertragsstaaten ist (im Folgenden als die "zuständige Amtsperson der OECD" bezeichnet), erforderlich ist. b)Der Antrag auf Bestellung kann per E-Mail oder per Fax erfolgen und hat die betroffenen Vertragsstaaten zu benennen. Der Antrag darf keine anderen Informationen über den Verständigungsfall enthalten…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

… 118 Abs. 1 BAO schriftlich gestellt werden. Die Übermittlung mit Faxgerät oder im Wege von FinanzOnline ist zulässig. Eine mündliche Einbringung ist unzulässig. Nach derzeitiger Rechtslage ist weiters die Einbringung mit E-Mail nicht gestattet und daher unwirksam. Nach § 118 Abs. 4 BAO hat der…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Der Belegerteilungspflicht wird dadurch entsprochen, dass der Unternehmer dem Leistungsempfänger den elektronischen Beleg für den Zugriff zur Verfügung stellt. Dazu kann der Unternehmer den digitalen Beleg entweder in den unmittelbaren Verfügungsbereich des Leistungsempfängers übermitteln (zB per E-Mail, App) oder dem Leistungsempfänger die Möglichkeit einräumen…