…beschäftigte Personen); 70% des Gestellungsentgeltes an den ausländischen Arbeitskräfteüberlasser (Rz 15); von Unternehmen der Körperschaft öffentlichen Rechts ersetzte Aktivbezüge für dienstzugeteilte Arbeitskräfte (Rz 17 ff). 5.1.2. Keine Arbeitslöhne Rz 57 Nicht zu den Arbeitslöhnen zählen (der KommSt unterliegen nicht) Ruhe- und Versorgungsbezüge; die…
…Gesellschafter-Geschäftsführer, freie Dienstnehmer, Arbeitskräfte eines ausländischen Arbeitskräfteüberlassers, dem Unternehmen von einer Körperschaft öffentlichen Rechts dienstzugeteilte Dienstnehmer - sind jener Betriebsstätte des Unternehmens zuzurechnen, mit der sie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten überwiegend unternehmerisch verbunden sind bzw. zu der die engeren ständigen Beziehungen bestehen (vgl. VwGH 26.01…