…an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so wird dadurch auf österreichischer Seite der…
…Abs 4 EStG steht auch allen Staatsangehörigen jener Staaten zu, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildetes Diskriminierungsverbot enthalten ist." Wohnsitz in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Hongkong, deutsche öffentl. Pension, deutsche Firmenpension…
…verbrachten Arbeitstage berücksichtigt werden. 24.Beispiel 4 - Berechnung der Höchstgrenze: B ist in Österreich ansässig, hat ganzjährig seinen Hauptwohnsitz im österreichischen Teil der Grenzzone und ist vom 01.02. - 31.12. bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt. In diesem Zeitraum arbeitet er 10 Tage im Homeoffice…
…Umständen, vor allem im Zusammenhang mit Verrechnungspreisfragen, die mehrere Staaten betreffen, kann die Anregung eines solchen Verfahrens durch den Steuerpflichtigen zweckmäßig sein: Beispiel 8: Eine deutsche GmbH ist zu 100% an einer operativen, österreichischen KG beteiligt und verfügt daher in Österreich über eine Personengesellschaftsbetriebstätte. Diese…
…87/1964, betreffend die Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Vorschenkungen ist aufgrund von Änderungen der innerstaatlichen Rechtslage in Österreich überholt und daher aufzuheben. Die Erlässe werden mit Wirkung ab der Unterzeichnung der o.g. Konsultationsvereinbarung zur Frage der Anwendbarkeit…
…Daher ist eine nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich steuerfrei zu stellende deutsche Staatspension nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe auch dann nicht zu besteuern, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Ehemanns die österreichische Staatsangehörigkeit hatte. Diese Konsultationsvereinbarung ist auf alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt: (1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…
…lit. a OECD-Musterabkommen) dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt wird. Eine eventuelle österreichische Steuer kann dann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden, sodass die steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung durch das für den Arbeitnehmer zuständige Wohnsitzfinanzamt zu erfolgen hat…
…In Österreich ansässige Grenzgänger, die auf Grund des deutschen Arbeitsförderungsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld oder Wintergeld beziehen, sind mit solchen Bezügen demnach in Österreich gemäß Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der Einkommensteuer befreit. Derartige Bezüge müssen jedoch…
…Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt auch für jene Bezugsteile, die auf eine freiwillige Weiterversicherung entfallen, die nach Wohnsitzverlegung nach Österreich vereinbart worden ist…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
Die meisten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten eine dem Artikel 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens nachgebildete Bestimmung. Diese sieht vor, dass bei einer Auslandsentsendung eines Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen nicht auf den Tätigkeitsstaat (den "anderen Staat…
Nachstehend werden im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die mit der deutschen Finanzverwaltung in den Ergebnisprotokollen vom 14. Mai und vom 23. Juni 1999 abgestimmten DBA-Auslegungsergebnisse bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht…
…der Kraftfahrzeuge im Inland auch dann, wenn ein Kraftfahrzeug ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet wird. Wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug (daher ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen) ohne österreichische Zulassung verwendet werden darf, richtet sich danach…