…des Grund und Bodens vor Bekanntwerden der Absicht der Leitungsverlegung (vgl dazu OGH 28.5.1983, 6 Ob 802/81). Diese Obergrenze wird in aller Regel nicht erreicht. c) Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann…
…L 51 | Widerrufs- und Nachforderungsbescheid | E 26 | Nachforderung von Sonderausgaben | E 27 | Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 EStG 1988 | Mzb 2 | Mietzinsbeihilfe | G 1 | Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben | G 10…
…der Rechnung an einen anderen Unternehmer darauf hin, dass der Umsatz nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 dem Durchschnittssteuersatz von 12% unterliegt (Vermerk: Durchschnittssteuersatz 12%). Benötigt ein Land- oder Forstwirt, dessen Umsätze der Besteuerung nach § 22 UStG 1994 unterliegen, aus anderen Gründen eine UID-Nummer …
…außen in Erscheinung treten. Da die veräußerten Forstflächen vor der Übertragung nicht selbständig geführt wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert…
…mit 1. Jänner 2007) unter § 1 Abs. 1 Z 4 genannt und erzielten daher bis einschließlich 2006 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG 1988. Die Steuer für die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Umsätze hatten sie nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (§…
…bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen eingestuft, wobei die Bringungslage 1 für günstige GBV, die Bringungslage 2 für mittlere GBV und die Bringungslage 3 für schlechte GBV steht. Nimmt ein pauschalierter Land- und Forstwirt die Option gemäß …
…Angelegenheiten, die sowohl den Substanzwert, als auch die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte betreffen) allein außenvertretungsbefugt ist und ihm in ausschließlichen Substanzangelegenheiten zudem die Geschäftsführung innerhalb der Gemeindegutsagrargemeinschaft obliegt, kommen ihm hinsichtlich der Substanzerlöse (§ 33 Abs. 5 lit. a TFLG 1996) und des Überlings (§ 33 Abs…