…persönliches Handeln des Abgabepflichtigen ist aber nur dort erforderlich, wo dies ausdrücklich durch Gesetz oder behördliche Anordnung bestimmt ist. In allen anderen Fällen kann sich der Abgabepflichtige durch eine voll handlungsfähige Person vertreten lassen. Vertreter ist, wer eine Erklärung im Namen eines anderen abgibt oder…
…auch amtswegig herangezogen werden? Das "Wiener Verfahren" ist ein vereinfachtes, schematisches Schätzungsverfahren, das aus Vereinfachungsgründen bewusst auf Aufwertungen verzichtet. Lediglich bei Grundbesitz wird davon eine Ausnahme gemacht. Wenn der ohnehin geringe dreifache Einheitswert höher als der Buchwert ist, kommt dieser zum Ansatz. Die Verwendung des…
…mehrfacher Ausfertigung vorgelegt, unterliegt grundsätzlich jede Ausfertigung der Beilagengebühr. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorlage der Beilage in mehrfacher Ausfertigung freiwillig oder auf Grund gesetzlicher Anordnung erfolgt (siehe GebR Rz 272 ). 3.4 § 14 TP 8 GebG iVm § 14 TP 6 bzw. 5 GebG…
…Die Veranlagung zur Einkommensteuer ist grundsätzlich ohne Aussagekraft. Dass die Betreiberin die Sexdienstleisterinnen teils zum Amtsarzt hinführte, ist angesichts des Vorbringens, dass die Sexdienstleisterinnen teils auch selbständig zum Amtsarzt fuhren und es keine diesbezüglichen Anordnungen bzw. eine Organisation gab, im Sinne einer Hilfestellung anzusehen. Elemente…