…von privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienender Fähigkeiten handelt und…
…mit dem akademischen Grad "Master of Advenced Studies (Mediation)" abschließt. Grundsätzlich wird ein einzelner Lehrgang (Kurs und dergl.) an der Universität nicht als Vergleichsmaßstab für einen von einer privaten Schule oder einer anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung abgehaltenen Lehrgang (Kurs und dergl) herangezogen werden können…
…ist hiebei unbeachtlich. Auf die Umsätze von derlei Einrichtungen ist die unechte Befreiung des § 6 Z 11 UStG 1972 anwendbar, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den…
…ist eine Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil vorzunehmen? Gemäß UStR 2000 Rz 879 umfasst der Begriff Privatlehrer - unabhängig von der Rechtsform - Unternehmer, die mit der Unterrichtserteilung an öffentlichen Schulen oder umsatzsteuerbefreiten Privatschulen und schulähnlichen Einrichtungen iSd § 6 Abs. 1 Z 11 lit…
…gegeben ist, muss für die Anwendbarkeit des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 eine allgemein bildende oder berufsbildende "Einrichtung" vorliegen. Darunter ist ein schulähnlicher Betrieb zu verstehen, der über die organisatorischen Voraussetzungen (wie Schulräume, ein über längere Zeit feststehendes Bildungsangebot, in der…