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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…ist. Täter Siehe Rz 172. Subjektive Tatseite Die Tatbestände des § 15 Abs. 3 KommStG 1993 können nur mit Vorsatz, nicht auch fahrlässig begangen werden. Bedingter Vorsatz ist ausreichend. Verwaltungsübertretungen Als Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs. 3 KommStG 1993 zählen folgende Verstöße: Nicht termingemäße Einreichung der Kommunalsteuererklärung …

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides nach § 188 Abs. 5 und § 191 Abs. 5 BAO nicht aufgehoben wurde (sondern letztgenannte Vorschriften bedingte). Auch im Berufungsverfahren können gemäß § 290 Abs. 1 BAO grundsätzlich nur einheitliche (dh. an alle gerichtete) Entscheidungen getroffen werden (vgl. dazu zB VwGH 17.10…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

… 93 Abs. 3 lit. a BAO erforderliche Begründung des Bescheides). Die vorläufige Erlassung von Bescheiden erfordert, dass eine "zeitlich bedingte" Ungewissheit vorliegt (zB VwGH 29.7.1997, 95/14/0117). Nötig ist eine Ungewissheit im Tatsachenbereich (zB VwGH 10.6.2002, 2002/17/0039). Die…