…verbundene Haftungsbeschränkung (§ 807 ABGB). Als Folge der Inventarerrichtung entsteht somit bei teilbaren Schulden für alle Erben hinsichtlich der Verbindlichkeiten des Verstorbenen ein anteiliges Schuldverhältnis nach Maßgabe der aus der Einantwortungsbeschluss ersichtlichen Erbquoten. Bei bedingter Erbantrittserklärung bzw. Inventarerrichtung gegen die Erben nicht durchsetzbare, dem Verstorbenen gegenüber…
…für die Nacherhebung der Erbschaftssteuer gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG 1955 am Todestag des Erblassers oder am Tag der Abgabe der Erbantrittserklärung zu laufen? Lösung: Beim Zeitpunkt des Erwerbes ist in erbschaftssteuerlicher Hinsicht auf das Entstehen der Steuerschuld abzustellen. Der Fristenlauf beginnt daher mit dem…
…Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches im Zeitpunkt der Geltendmachung (§ 12 Abs. 1 Z 1 lit. b ErbStG 1955) aufschiebend bedingte oder befristete Erwerbe im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung oder Befristung (§ 12 Abs. 1 Z 1 lit. a ErbStG 1955) den Übergang des Vermögens auf…
…§ 3, 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG Schenkungssteuer bei Einräumung eines Wohnrechtes Sachverhalt: Der alleinige Grundstückseigentümer übergibt die Liegenschaft und bedingt sich als Gegenleistung für sich und seine Ehegattin (oder Lebensgefährtin) ein Wohnungsrecht aus. Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG liegen nicht…
…versteuern? Lösung: Durch das Ableben der Geschenknehmerin vor der Geschenkgeberin ist noch kein steuerbarer Vorgang verwirklicht. Die Schenkung auf den Todesfall ist bedingt durch das Ableben der Geschenkgeberin, eine Bereicherung der Geschenknehmerin hat bis zu deren Ableben nicht stattgefunden. Stirbt die Geschenknehmerin vor der Geschenkgeberin…
Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…
1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…
1. Schenkungen 1.1 Allgemeines Schenkungen (im Sinn des § 3 ErbStG 1955) sind Zuwendungen, die unentgeltlich und freigebig erfolgen, zu einer Bereicherung des Erwerbers führen, wenn ein Bereicherungswille vorliegt. Erfolgt die Zuwendung in Erfüllung einer Rechtspflicht, so liegt keine Schenkung vor (zB VwGH 17.09…
…Sachverhalt Nach einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) werden neue Bescheide erlassen, in der Begründung wird auf den Prüfungsbericht verwiesen. Der Bericht wird allerdings unvollständig versandt (Text wurde edv-bedingt abgeschnitten). In der Beschwerde wird ua. die "abgeschnittene Begründung" gerügt. Die vollständige Begründung wird zugestellt…
1. Advance Ruling 1.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt hiezu Fragen im Bereich der Umgründung und der Gruppenbesteuerung. 1.2. Frage Handelt es sich dabei um einen Antrag oder um zwei Anträge und damit doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist…