…des § 47 Abs. 1 und 2 EStG 1988. Die gesetzliche Definition des Dienstverhältnisses ist eine eigenständige des Steuerrechts. Sie ist weder dem bürgerlichen Recht, noch dem Sozialversicherungsrecht, noch anderen Rechtsgebieten entnommen. Eine Bindungswirkung durch das Steuerrecht besteht nur im Verhältnis zur Sozialversicherung, und zwar insoweit…
… 121a BAO zur Folge hat. Als Schenkung im Sinn des § 3 ErbStG 1955 gilt vor allem jede Schenkung im Sinn des bürgerlichen Rechts, jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Bereicherung des Geschenknehmers bei…
…nur von Seiten des Geschenkgebers der Wille vorliegt, den Beschenkten zu bereichern. Als Schenkung im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes gilt somit jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts, darüber hinaus aber auch jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…