…Entgelt von dritter Seite ohne Arbeitslohncharakter (somit nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers) besteht unabhängig von einer Lohnsteuerabzugsverpflichtung gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 keine Kommunalsteuerpflicht. Kein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liegt und im konkreten Fall für den…
…Nr. 182/2002, nicht zur Anwendung, dann steht - mangels Betriebstätte - das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Vergütungen dem Ansässigkeitsstaat zu. Da Deutschland bislang zu dieser Frage eine andere Auffassung vertreten hat, wurden diesbezüglich bereits mehrere Verständigungsverfahren eingeleitet, die bis dato noch nicht abgeschlossen werden konnten. Der…
…Darin ist das unentgeltliche Wohn- und Nutzungsrecht der Tochter für die Wohnung der Mutter für ein Jahr enthalten. Die Mutter geht für ein Jahr ins Ausland aus beruflichen Gründen. Die Miete der Wohnung beträgt ca 2.000 € monatlich. Desweiteren beinhaltet der Schenkungsvertrag das Auto…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.5. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.5. zum Ausschluss der Förderung führen. i.Aufrechtes Versicherungsverhältnis in…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.5. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.5. zum Ausschluss der Förderung führen. i.Aufrechtes Versicherungsverhältnis in…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.5. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.5. zum Ausschluss der Förderung führen. j.Aufrechtes Versicherungsverhältnis in…
…Möglichkeiten zu beheben. Soweit (hier bei der Frage nach einer amtswegigen Wiederaufnahme) der Abgabenbehörde Ermessen eingeräumt ist, müssen auch (aber nicht ausschließlich) aus verwaltungsökonomischen Gründen geringfügige Änderungen nicht vorgenommen werden. Die Ermessensübung hängt jedenfalls von den Umständen des Einzelfalles und nicht davon ab, ob sie…
…1998 werden die GSVG-Beiträge aufgrund der aktuellen Einkünfte des betreffenden Jahres bemessen. Nachzahlungsbeträge (und Gutschriftsbeträge) sind der Höhe nach exakt ermittelbar. Die effektive Vorschreibung der GSVG-Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Veranlagungsjahres. Im Fall von Nachzahlungen wird daraus eine Verpflichtung (§ 5 - Ermittler) bzw…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
…begehrt wird. Konsequenterweise hat die GmbH allerdings auch ihr Welteinkommen in Österreich zu versteuern. Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist somit für die spätere Veranlagung der Gesellschaft evident zu halten. Sollte die GmbH die der Ansässigkeitsbescheinigung zugrunde liegenden Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung nicht erfassen, so…
…einladenden österr. Veranstalter kann auch nicht die Verpflichtung zur Vornahme eines Lohnsteuerabzugs auferlegt werden, sodass die Geltendmachung der Steuerpflicht der Sportler nur im Veranlagungsweg stattfinden kann, sofern der ausländische Verein nicht zur Vornahme eines freiwilligen Lohnsteuerabzugs iSd Rz 927 LStRL bereit ist. Allerdings greift hier §…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…die Ausbildung, die Fortbildung oder die berufliche Umschulung sowie die damit eng verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts , die mit solchen Aufgaben betraut sind oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung". Eine Option zur Steuerpflicht ist…
…gemäß § 102a KFG von einem LKW-/Autobus-Lenker besorgt werden muss, ist unabdingbar für die Inbetriebnahme eines LKW/Autobusses des Arbeitgebers. Es liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Lenker eine Fahrerkarte beibringt, da er sonst seine Tätigkeit für den Arbeitgeber nicht ausüben kann…
…solche ständige Wohnstätte nicht. Vielmehr wird für jeden Zeitraum des Aufenthalts in Thailand eine Wohnung angemietet. In diesem Fall wäre die Person ausschließlich in Österreich ansässig. Ruhegehälter aus einer österreichischen Sozialversicherung für eine frühere privatwirtschaftliche unselbständige Beschäftigung sind gemäß Artikel 18 Abs. 1 des österreichisch…
Nachstehend wird im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ein mit der deutschen Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999 abgestimmtes DBA-Auslegungsergebnis bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. Rentenbezüge aus der deutschen…
…Leistungen von einem Steuerpflichtigen mit bestimmter Rechtsform erbracht werden. Die Steuerbefreiung verlangt, dass es sich um ärztliche Leistungen handelt und diese Leistungen von Personen erbracht werden, die die erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweise besitzen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist in richtlinienkonformer Auslegung die Befreiungsbestimmung gemäß § 6 Abs…
…aus der EuGH-Rechtsprechung nicht abgeleitet werden, weil auch zwischen ausschließlich in Österreich ansässigen verbundenen Unternehmen eine unter Fremden unübliche unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern steuerlich nicht anerkannt wird und daher insoweit keine unterschiedliche Behandlung zwischen dem inländischen und dem grenzüberschreitenden Vorgang erfolgt. 6. Steuerabzug nach …
…Aufgrund des beruflich bedingten Zweitwohnsitzes (200 km vom inländischen Hauptwohnsitz entfernt) ist er in beiden Staaten veranlagungspflichtig und unterliegt in beiden Staaten der unbeschränkten Steuerpflicht. Er spendet einen beträchtlichen Betrag an eine österreichische karitative Einrichtung und macht die Spende bei der österreichischen Veranlagung als Sonderausgaben…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…