…Arbeitsverhältnisse. 3. § 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG Versicherung für Arbeitnehmer bei ausländischer Betriebsstätte Sachverhalt: Ein österreichischer Einzelunternehmer hat eine Betriebsstätte in Deutschland. Nun beschäftigt dieser Einzelunternehmer in seiner deutschen Betriebsstätte einen Mitarbeiter (deutscher Staatsbürger, Wohnsitz in Deutschland, Lohnverrechnung in Deutschland), für den…
…Fiskalvertreters Sachverhalt: Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, dem Fiskalvertreter alle für die Erhebung der Versicherungssteuer bedeutsamen Umstände unverzüglich bekannt zu geben (§ 7 Abs. 1a VersStG). Genauso sind ausländische Versicherer gemäß § 8 Abs. 6 VersStG verpflichtet, dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien auf Anforderung…
…2002 [Grafik] 1 § 2 EStG 1988 Ausländische Verluste (Rz 7605ff EStR 2000) In einem DBA-Land mit Befreiungsmethode wird der Gewinn der Betriebsstätte pauschaliert (sehr häufig in den "Oststaaten"). Entsteht nach österreichischem Steuerrecht in einem Jahr ein Verlust und im Folgejahr ein Gewinn, so…
…In Fällen, in denen eine solche Anmeldung nicht erforderlich ist (zB bei neuen Selbständigen mit Einkünften, die die für die Pflichtversicherung maßgebende Versicherungsgrenze nicht überschreiten), ist glaubhaft zu machen, dass die Tätigkeit tatsächlich vor dem 31.10.2021 begonnen wurde. h.Nebeneinkünfte (neben Einkünften aus…
…Beauftragte der WKÖ. Dazu kann ein elektronischer Datenaustausch zwischen der WKÖ, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger sowie mit den die Pflichtversicherung ersetzenden Institutionen eingerichtet werden. Eine Überprüfung der Förderung beim Förderungsnehmer kann darüber hinaus durch Organe bzw. Beauftragte der Buchhaltungsagentur des…
…Beauftragte der WKÖ. Dazu kann ein elektronischer Datenaustausch zwischen der WKÖ, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger sowie mit den die Pflichtversicherung ersetzenden Institutionen eingerichtet werden. Eine Überprüfung der Förderung beim Förderungsnehmer kann darüber hinaus durch Organe bzw. Beauftragte der Buchhaltungsagentur des…
…greift, darf bzw. muss dann das Kontrollsechstel bis inklusive den Kalendermonat Dezember für eine allfällige Aufrollung zugunsten der Arbeitnehmer ermittelt werden? Es kommt auf das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses und nicht auf die Verlängerung der Pflichtversicherung an. Nachdem das Dienstverhältnis mit 15. November beendet wurde…
Für die ertragsteuerliche Beurteilung von ausländischen Versicherungsprodukten, bei denen der Versicherungsnehmer einen gewissen Einfluss auf die Vermögenswerte des Deckungsstocks behält, stellt sich die Frage, ob dem Versicherungsnehmer angesichts seiner Dispositionsmöglichkeiten die (Kapital)Erträge aus den dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren unmittelbar zuzurechnen sind. Um eine einheitliche…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die an in Österreich ansässige Empfänger gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen…
…Zu beachten ist außerdem, dass Kosten des Mitarbeitermodells insoweit nicht auf eine österreichische Konzerngesellschaft überwälzt werden dürfen (auch nicht "versteckt" zB in einer Kostenumlage), als hierdurch in Österreich steuerfrei zu stellende Mitarbeitertätigkeiten für die ausländischen Konzerngesellschaften abgegolten werden (vgl. EAS 1083, EAS 1446 und EAS…
…einer phasenkongruenten Gewinnausschüttung bei der Muttergesellschaft auf deren Innenfinanzierung ausgewirkt haben. 5.5. Ausländische Körperschaften Die Grundsätze des § 4 Abs. 12 EStG 1988 über Einlagen und Einlagenrückzahlungen sowie die Innenfinanzierung und offene Ausschüttungen gelten auch für vergleichbare ausländische Körperschaften. Die formale Führung von Evidenzkonten gemäß …
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…