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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…auch ohne Begründung - ausgesprochen, dass eine Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG unzulässig ist, so hat eine allfällige außerordentliche Revision auch gesondert die Gründe zu enthalten, aus denen entgegen dem Ausspruch des BFG die Revision für zulässig erachtet wird. 27. Rechtsmittelverfahren - Säumnisbeschwerde 27…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…kann die betroffene Person innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist beim BFG die Benennung der unabhängigen Personen für Österreich beantragen (§ 42 EU-BStbG). Gegen die Entscheidung des BFG ist eine ordentliche bzw. außerordentliche Revision an den VwGH gem. Art. 133 Abs. 4 iVm…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…Sowohl Bezirksgericht als auch Landesgericht verneinten, dass die geltend gemachten Beträge als Masseforderungen zu qualifizieren seien, der außerordentlichen Revision wurde vom OGH keine Folge gegeben (OGH 16.02.2012, 6 Ob 231/11f). Diese Rechtsauffassung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass nach Insolvenzeröffnung entstandene Ersatzansprüche…