RIS AI
3 Treffer501 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG unzulässig ist, so hat eine allfällige außerordentliche Revision auch gesondert die Gründe zu enthalten, aus denen entgegen dem Ausspruch des BFG die Revision für zulässig erachtet wird. 27. Rechtsmittelverfahren - Säumnisbeschwerde 27.1. Bezughabende Norm § 284 BAO 27…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Wirtschaftsjahres abgedeckt. Grundsätzlich wird der Finanzplan eingehalten. Sollten außerordentliche Finanzmittel während des Jahres benötigt werden, so wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf vorher vom Kommanditisten genehmigt. Fragestellung: Ist eine detaillierte Finanzplanung mit Zusage der Finanzierung durch den Kommanditisten gleich zu setzen mit einer Zusage der Verlustübernahme, die…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…kann die betroffene Person innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist beim BFG die Benennung der unabhängigen Personen für Österreich beantragen (§ 42 EU-BStbG). Gegen die Entscheidung des BFG ist eine ordentliche bzw. außerordentliche Revision an den VwGH gem. Art. 133 Abs. 4 iVm…