…Diensterfindungsvergütung (§ 25 EStG 1988, ZweitwohnsitzVO, BGBl II 2003/528) Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger mit inländischem Wohnsitz bezog bis Ende 2002 aus einem Dienstverhältnis zu einem inländischen Betrieb Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit Beginn des Jahres 2003 trat er in den Ruhestand und übersiedelte anschließend nach Hongkong…
…KG bei Geschäftsübernahme nach § 142 UGB.) Die namentliche Bezeichnung der Gesellschafter (Beteiligte, Teilhaber) im Spruch des Feststellungsbescheides erzeugt dessen Verbindlichkeit für deren vom Feststellungsergebnis abgeleiteten Abgabenverfahren (Bindungswirkung gemäß § 192 BAO). Zum Spruch des Feststellungsbescheides gehört die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber bzw. Beteiligten (…
…zB Warengutscheine) und Vorteile (zB Know-how, ungeschützte Erfindungen, Rezepte, Fabrikationsverfahren, Kundenkarteien, Archive, Geschäftsbeziehungen) sowie von den oben genannten Rechten abgeleitete Lizenzen. 3. Am anzeigepflichtigen Erwerb beteiligte Personen 3.1 Allgemeines Die Anzeigepflicht setzt nach § 121a Abs. 1 Z 2 BAO voraus, dass der Erwerber…
…daher auch nur einen minimalen Reingewinnsatz rechtfertigen kann. Anhaltspunkte könnten aus der Gewinnzuweisung an die Komplementär-GmbH bei GmbH & CO KGs für die Haftungsübernahme abgeleitet werden. Beträgt daher die Vergütung lediglich 10% des Gewinns der rumänischen GmbH, obwohl die Wertschöpfung der GmbH nahezu ausschließlich auf…
…an jener Wohnstätte befriedigt, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Ehegatten darstellt. Für eine weitere Wohnstätte (Zweitwohnsitz) steht die Befreiung nicht zu. Die Einräumung des schlichten Miteigentums an einem Haus mit mehreren Wohnungen ist - unabhängig von der Größe der Wohnungen - nicht begünstigt, weil nur eine…
…Steuerpflichtige in Anspruch genommen werden, denen sie nicht zustehen. Es sollen Gewinne inländischer Gesellschaften nicht durch Zwischenschaltung von funktionslosen EU-Briefkastengesellschaften unter Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei unter Umgehung der österreichischen Steuerpflicht aus Österreich abgeleitet werden können (siehe ErlRV 1701 BlgNR XVIII. GP, 6…
…März 2000). Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des BM für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass wird im AÖF veröffentlicht. 3…
…Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass ersetzt den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 3. Februar 2003, 05 2001…