Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch…
Die Ermittlung der Tageslosung hat spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages zu erfolgen. Wenn Samstag und Sonntag geschlossen sind, ist der nächstfolgende Arbeitstag nach Freitag der Montag, wenn dieser Betrieb am Montag geöffnet hat. Wenn in einem Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mehrere Kassen als Abrechnungseinheiten…
…Vereinbarung iSd § 2a WiEReG anzusehen sind. Eine faktische Untergrenze kann sich in wenigen Ausnahmen lediglich aus der Zumutbarkeit im Hinblick auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 WiEReG betreffend die Ermittlung des Vorliegens von Nominee-Vereinbarungen geringfügigen Umfangs, insbesondere bei börsennotierten Gesellschaften, ergeben …
Einleitung Einleitung Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007…
…schenkte der Steuerpflichtige beide Objekte am Ende des Jahres 2001 seinen Söhnen; am erstgenannten Objekt behielt er sich das Fruchtgenussrecht. Wie sind im Falle nachträglicher Betriebsausgaben die Tilgungs- und Zinsenzahlungen für später eingegangene außerbetriebliche Kredite bei der Berechnung der Zumutbarkeit von Tilgungszahlungen (Rz 1437 EStR…
…oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (Mitarbeiterrabatt), ist nach Maßgabe folgender Bestimmung von der Einkommensteuer befreit: Der Mitarbeiterrabatt ist steuerfrei, wenn er bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 im Einzelfall 20% nicht übersteigt (…