…im Zusammenhang mit der Flutwellen-Katastrophe anfallender Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Abstand zu nehmen: a) Für notwendige Ersatzausstellungen von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine) und b) für die Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder die Schadensbereinigung ausgestellter oder vorgelegter Schriften. Nach Erbringung des entsprechenden Nachweises bzw…
…und der NoVA ausschließlich die nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelten CO2-Emissionen heranzuziehen. Hinweis für die Ermittlung des Sachbezugswertes: Es ist der CO2-Emissionswert laut Zulassungsschein heranzuziehen - bei Scheckkarten Zulassungsscheinen kann der CO2-Emissionswert online abgefragt werden. Ob der Sachbezug 1,5% oder 2% beträgt…
…feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 35 Abs. 5 Z 1 GebG) für die notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (z.B. Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine, Gewerbescheine); die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung und Schadensbereinigung ausgestellten oder vorgelegten Schriften (z.B. Baubewilligungen, Zulassungen von PKW) Voraussetzung ist…