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2020-0.841.256Mitwirkung der Zollbehörde und der Zollorgane an der Vollziehung des Verbots der unrechtmäßigen Verbringung von Kulturgut in das Zollgebiet der Union bzw. der verbotenen Einfuhr von Kulturgut nach Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.841.25621.12.2020

…Verordnung (EU) 2019/880 wie ein EU-Mitgliedstaat zu behandeln ist. 2. Kulturgüterrückgabegesetz Gemäß § 20 KGRG haben die Zollbehörden und die Zollorgane im Rahmen der ihnen gemäß § 29 ZollR-DG eingeräumten Befugnisse an der Vollziehung des Verbots der unrechtmäßigen Einfuhr gemäß § 4 KGRG mitzuwirken. Gemäß …

2025-0.139.539Information zu der am 25. Februar 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.139.53925.02.2025

…34 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die Zollorgane. Hinweis: Einer gesonderten Ermächtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde zur Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung durch die Zollorgane bedarf es im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2…

2022-0.551.393Information zu der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.551.39312.08.2022

…34 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die Zollorgane. Hinweis: Einer gesonderten Ermächtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde zur Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung durch die Zollorgane bedarf es im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2…

BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

…im Rahmen der Gesamtaufzeichnungen Hinweise auf die Abgabe durch das "Bunkerboot" aufzunehmen). 8. Den Zollorganen ist jederzeit der Zutritt zum "Bunkerboot" zu gewähren. Über Verlangen der Zollorgane hat das "Bunkerboot" unverzüglich so vor Anker zu gehen, dass es vom Land aus betreten werden kann. 9…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…