…zu unterscheiden: a) Der Verzicht bezieht sich nur auf Zinsansprüche aus bereits abgelaufenen Zinsperioden, b) der Verzicht bezieht sich nur auf Zinsansprüche für künftige Zinsperioden, c) der Verzicht bezieht sich auf vergangene und künftige Zinsperioden. Die Gesellschaftsteuerschuld entsteht in allen Fällen im Zeitpunkt des Zinsverzichtes…
… 3 ErbStG 1955 schenkungssteuerpflichtig gewesen, wenn sie nicht durch die lex specialis des § 2 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 als ein Erwerb von Todes wegen qualifiziert worden wäre und dadurch erbschaftssteuerpflichtig war. Nach der neuen Rechtslage wird grundsätzlich nur mehr die zivilrechtliche Betrachtungsweise herangezogen…
…übergeben werden, von der Schenkungssteuer befreit. Somit besteht auf der Grundlage dieser ungarischen Rechtslage bei Zuwendungen unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des…
…auf die bei der Ausschüttung fällige Kapitalertragsteuer angerechnet wird. Mit dem Auslaufen von Erbschafts- und Schenkungssteuer kommt es allerdings in diesem Bereich zu einer Neuerung: Die Zuwendung von Substanzvermögen (= Substanzauszahlung) aus einer Stiftung wird steuerfrei gestellt; eine solche steuerneutrale Substanzauszahlung ist aber nur für…
…Die private Nutzung der Liegenschaft für insgesamt 5 Wochen ergibt eine Zuwendung in Höhe von EUR 18.750,00. Der Privatstiftung sind in den Jahren 2007 und 2008 nachstehende Kosten (ohne Afa) aus der Liegenschaft erwachsen: | Kosten Liegenschaft Mallorca | 2007 | 2008 |…
Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…
…12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er eine Leistung, durch die das Gesellschaftsvermögen erhöht wird, weil er…
…ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im Wesentlichen an zivilrechtliche Vorgänge und nicht an die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Bei einer Übertragung einer Liegenschaft an oder von einer Personengesellschaft/Privatstiftung wird oder war diese zivilrechtliche Eigentümerin des Grundstücks…
…Eine Schenkungssteuerschuld kann nicht mehr entstehen. Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht in diesen Fällen gemäß § 18 Abs. 2f GrEStG 1987 im Zeitpunkt der Übergabe des Grundstückes. Erwerbsvorgänge eines Grundstückes, die teils entgeltlich, teils unentgeltlich sind (gemischte Schenkung) und bei denen der Anspruch auf Übereignung vor dem 1…
…in der jeweils geltenden Fassung) nicht unterschreiten dürfen. 1.2. Leistungen iZm landwirtschaftlichen Übergabsverträgen Werden im Rahmen von landwirtschaftlichen Übergabsverträgen als Auszugsleistung Nutzungen bestimmter land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen oder andere Nutzungsrechte oder Wohnrechte ausbedungen, die mit dem Ableben einer oder mehrerer Personen jedenfalls erlöschen…
…Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die Normierung einer Steuerbefreiung erfüllt wird und damit kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorliegt. In dem Erkenntnis VfGH 25.2.1999…
…keine Schenkungssteuer zu erheben ist. Der Vorgang unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Jedoch wird unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Z 2 oder Abs. 2 GrEStG 1987 die Steuer nicht festgesetzt. 6.13 § 16 Abs. 3 BewG 1955 iVm § 3 Abs. 1 Z 1 und…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen Im Zuge von Charity-Veranstaltungen wird oft eine Versteigerung von Gegenständen durchgeführt, die von einer anderen Person, häufig von Prominenten, zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich im Zusammenhang mit solchen Versteigerungen die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Erwerber…
…darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom 14. Juni 2024…
…Grundsteuer zu befreien. Sollte der Katasterstand die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse nicht aktuell wiedergeben, könnte dies mittels Wertfortschreibungsantrag seitens des Grundstückseigentümers (bzw. des Vertretungsbefugten) in geeigneter Form nachgewiesen werden. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken des öffentlichen Wassergutes, die bisher steuerlich nicht erfasst sind, wären Nachfeststellungen vorzunehmen…
…dass eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, die den steuerbegünstigten Zweck, die ausschließliche und die unmittelbare Zweckverfolgung eindeutig regelt (vgl. VereinsR 2001 Rz 105 ff). Nach diesen Grundsätzen steht daher eine fehlende Satzung dem Gemeinnützigkeitsstatus eines Betriebes gewerblicher Art grundsätzlich entgegen (vgl. VereinsR 2001 Rz 105 ff…
…| € 5.760 | 18,75% | 15,42% | 12,80% | 10,35% In Österreich sind die Kinderzulagen steuerfrei, die SEG-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert…
Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung über die Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen mit. Über die innerstaatlichen und zwischenstaatlichen gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Artikel 23 Abs. 3 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Dezember 1970…
…abzugsfähig, wenn ersichtlich ist, dass die nicht begünstigte Organisation für eine begünstigte Spendenorganisation sammelt. Es muss auch sicher gestellt und dokumentiert sein, dass die gesammelten Spenden zu 100% an den begünstigten Verein weitergeleitet werden. Dem Spender ist durch den spendensammelnden Verein eine Bestätigung auszustellen, die…