… 54 BewG 1955. Hiebei gilt als Wohnzwecken dienend nicht gewerbliche Zimmervermietung (Vermietung mit Nebenleistungen bis zu 10 Betten) oder Vermietung ohne Nebenleistungen (Vermietung und Verpachtung). Gewerbliche Zwecke: Bei Überschreiten der 10 Betten-Grenze bei Vermietung mit Nebenleistungen ist gewerbliche Nutzung anzunehmen. Im gegenständlichen Fall ist…
…und Verpachtung zu behandeln, wenn die Zimmervermietung nur von geringem Ausmaß und nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu erfassen ist (VwGH 5.10.1994, 94/15/0059, 92/15/0107; VwGH 7.10.2003, 2000/15/0024). Eine saisonale Zimmervermietung, die sich auf mehr…
…Beurteilung der Einkunftsart isoliert auf Fremdenbetten (Zimmer mit Frühstück) und isoliert auf Appartementbetten zu ermitteln oder bedarf es keiner Unterscheidung? Die Beherbergung von Feriengästen durch Zimmervermietung führt zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn von der Vermietung nicht mehr als zehn Betten erfasst werden (vgl…
…Teilpauschalierung bei Weinbaubetrieben [inklusive Buschenschank] mit einer weinbaulich genutzten Grundfläche von mehr als 60 Ar gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung, Teilpauschalierung im Rahmen des Nebenerwerbs gemäß § 7 der Verordnung [zB Zimmervermietung mit Frühstück bis 10 Betten, Be- und/oder Verarbeitung, Almausschank], Mostbuschenschank, Gartenbau gemäß …