RIS AI
8 Treffer404 msnur geltende Fassungen
14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 2/2

…nicht umgerechnet werden. Im Projekt FKREORG wird diesem Umstand bereits Rechnung getragen und - zumindest für Zahlungen im Wege der Ö.P.S.K. - ein komfortables Buchungsprogramm entwickelt. Rückzahlungen an Abgabepflichtige und Auszahlungen an Anspruchsberechtigte im Beihilfenbereich werden von den Finanzämtern in Schilling veranlasst. Soweit es…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

… 239 Abs. 1 BAO sein. Im Falle der Überlassung an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG ist das Vermögen zu verteilen, wobei vorrangig unter analoger Anwendung der §§ 46, 47 IO "Massegläubiger" und weiters der gesetzliche Vertreter (aufgrund beschlussmäßiger Zuerkennung von Beträgen) befriedigt werden. Erst dann werden…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Begünstigung des § 14 Abs. 3 WEG 2002 ist zu beachten. Der Übernahmspreis und die mit dem halben erworbenen Mindestanteil in wirtschaftlicher Beziehung stehenden Schulden und Lasten stellen die Gegenleistung dar. Die Zahlung des Übernahmspreises kann dem Begünstigten unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 5 letzter…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…nur Erwerbe aufgrund unmittelbarer erbrechtlicher Ansprüche gelten, sondern auch jene Erwerbe, die erbrechtlichen Ursprungs sind, wenn sie auf ein zwischen Erben einerseits und Legataren bzw. Pflichtteilsberechtigten andererseits abgeschlossenes Abkommen zurückzuführen sind. 2.2 Die Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG kommt grundsätzlich bei…

BMF-010203/0493-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage KöSt/UmgrStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0493-VI/6/201303.10.2013

…Grundsätzen, wonach erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung "aus dem mitgliedschaftlichen Bezugsrecht auf Gewinnanteile der konkrete Dividenden(zahlungs)anspruch" abreift (vgl Artmann in Jabornegg/Strasser , AktG I 5 § 53 Rz 7). Eine Dividende im gesellschaftsrechtlichen und ebenso im steuerrechtlichen Sinn liegt erst dann vor, wenn…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…Bei Zahlungen im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten muss im Einzelfall anhand der Vereinbarung, der Vergaberichtlinien, usw. geprüft werden, ob ein direkter Leistungsaustausch, Entgelt von dritter Seite oder eine echte Subvention vorliegt (vgl. UStR 2000 Rz 29 ). Förderungen der EU zu Forschungsvorhaben können echte Subventionen darstellen und…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…dieser Zeit regelmäßig Zollverfahren beantragt ? | Keine Erklärung erforderlich |   | x Informationen liegen beim ZA auf | Wurden bisher die Zahlungen sowohl bei Eigenmitteln als auch bei sonstigen Abgaben fristgerecht und vollständig vorgenommen? | Keine Erklärung erforderlich |   | x Informationen liegen…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…weil nicht sie, sondern die Parkgaragennutzer Leistungsempfänger sind. Die Zahlungen der Gemeinde selbst (monatlich fixe Zuschüsse) an die WG finden als echte Subvention außerhalb eines Leistungsaustausches statt und unterliegen in diesem Verhältnis (Gemeinde und WG) nicht der Umsatzsteuer.   2. Behandlung von Reihengeschäften bei Vorliegen…