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BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Studenten, Senioren, Schüler, Behinderte etc) bestimmtes Heim, das neben den Wohn- und Schlafräumen auch die seinem Verwendungszweck entsprechenden sonstigen Räume, wie Speise-, Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume sowie Räume für die Verwaltung und das Personal enthält. Der Begriff des Wohnbaues im Sinn des § 33 TP 19 Abs…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…1994 (mit Optionsmöglichkeit), eine Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke oder eine Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (§ 10 Abs. 2 Z 4 UStG 1994) durch Ö vor? Frage 2: Ist die Vermietung als Reisevorleistung zu beurteilen mit der Folge, dass die Bestimmungen des § 23 UStG…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Art und einem Ausmaß erfolgt, wie es für Seminar- bzw. Konferenzräume üblich ist (vgl. dazu auch UStR 2000 Rz 348 ). Insoweit die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 zur Anwendung gelangt, kann der Betreiber des Messe- bzw. Kongresszentrums unter den Voraussetzungen des…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…die Verwaltung des Grundbesitzes der dem Ordinarius unterstellten kirchlichen Rechtsträger. Weiters gehören dazu auch die auf Grund obrigkeitlicher kirchlicher Gewalt erhobenen Abgaben, wie kirchliche Steuern, Abgaben im engeren Sinn (tributa) und Gebühren (taxae) sowie die Gebühren, die nach Zusatzprotokoll zu Art. XIII § 2 des Konkordates…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…vgl. dazu auch 3.3.2.1.), gilt für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung Folgendes: Aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers wird nicht zwischen Haushaltshilfe und Reinigungskraft unterschieden und es hängt von den konkreten Vereinbarungen ab, welche Tätigkeiten der Dienstleistungserbringer zu verrichten hat. Grundsätzlich ist wohl davon auszugehen, dass…